Inhalt

23.07.2025

Gravierendes strukturelles Problem beim Unterhaltsvorschuss

GRÜNE Kleine Anfrage

In Hessen gibt es ein gravierendes strukturelles Problem bei der Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen des Staates. Das zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN Landtagsfraktion. Im Jahr 2024 wurden in Hessen rund 224 Millionen Euro an Unterhaltsvorschusszahlungen geleistet – davon konnten gerade einmal 15 Prozent, also rund 33 Millionen Euro, zurückgefordert werden. Die Hessische Landesregierung merkt in ihrer Antwort an, dass die Rückzahlung überwiegend daran scheitere, dass die Elternteile den Kindesunterhalt nicht erbringen könnten. In etwa 90 Prozent der Fälle sind die unterhaltspflichtigen Personen Väter.

Die GRÜNEN Landtagsabgeordneten Jürgen Frömmrich, Julia Herz und Marcus Bocklet, die die Anfrage gemeinsam gestellt haben, vermutet dagegen eine Diskrepanz zwischen Zahlungsfähigkeit und tatsächlicher Zahlungsmoral. „Es ist unwahrscheinlich, dass mehr als 80 Prozent der Väter nicht in der Lage sind, den Unterhaltsvorschuss zurückzuzahlen“, erklärt Jürgen Frömmrich. „Tatsächlich wären laut Daten des Bundesfamilienministeriums etwas mehr als die Hälfte der Personen durchaus in der Lage, ihrer Verpflichtung nachzukommen. Die mangelnde Durchsetzung staatlicher Ansprüche in diesem Fall ist jedoch ein Signal mit weitreichenden Konsequenzen.“

Die Hessische Landesregierung widerspricht diesen Zahlen. In vielen Fällen könnte beispielsweise aufgrund fehlender Unterlagen nicht final über die Leistungsfähigkeit entschieden werden. „Fehlende Unterlagen dürfen aber kein Grund dafür sein, auf die Rückforderung erheblicher Summen staatlicher Leistungen zu verzichten“, so Frömmrich weiter. „Unsere Gesellschaft kann es sich nicht leisten, finanziell leistungsfähige Elternteile aus ihrer Verantwortung zu entlassen, während Alleinerziehende und der Staat die Lasten tragen. Bundesweit gab es 2023 offene Forderungen von mehr als fünf Milliarden Euro. Dem Staat entgehen hier erhebliche Summen. Wir fordern daher eine konsequente Durchsetzung von Unterhaltspflichten.“

„Die Landesregierung muss den – vor allem – Vätern klar signalisieren, dass das Unterschlagen des Kindesunterhaltes kein Kavaliersdelikt ist“, betont Marcus Bocklet, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion.

„Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage von Kindern zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Da noch immer weitaus mehr Frauen alleinerziehend sind, ist der Unterhaltsvorschuss ein wichtiger Beitrag zur Gleichstellung“, so Julia Herz, frauenpolitische Sprecherin. Wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt, obwohl er es (ganz oder teilweise) könnte, muss er diesen Vorschuss später zurückzahlen. Insgesamt haben in Hessen Ende 2024 rund 58.000 Personen einen Unterhaltsvorschuss erhalten. Die Rückgriffsquote, also der Anteil der unterhaltspflichtigen Personen, die diesen Vorschuss auch tatsächlich zurückzahlen, lag im Jahr 2022 bundesweit bei lediglich 19 Prozent.

Die Kleine Anfrage mit Antwort finden Sie auch hier: https://t1p.de/a5wk0.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag

Kontakt

Zum Thema