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16.12.2011

Gesetzentwurf der SPD zu Hundehaltung - GRÜNE sehen große Schnittmengen und unterstützenswerte Vorschläge

Nach Ansicht von BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN enthält der Gesetzentwurf der SPD zum Halten und Führen von Hunden richtige Ansätze und  große Schnittmengen zu dem Antrag der GRÜNEN der bereits seit Wochen im Geschäftsgang des Landtages auf seine Behandlung wartet (s. Anlage).

„In diesem schon im Juni im Landtag eingebrachten Antrag hat die Landtagsfraktion der GRÜNEN gefordert, dass die Landesregierung die Einführung einer Sachkunde-Schulung für alle Hundebesitzer prüfen soll“, so Marcus Bocklet, kinderpolitischer Sprecher seiner Fraktion.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen den Vorschlag, dass Hundehalter auch verpflichtet werden sollten, ihre Hunde zwecks Identifizierung mit einem Chip ausstatten zu lassen und eine Haftpflichtversicherung für ihre Hunde abzuschließen. „Jedem Hundehalter muss klar sein, dass sein Tier für Menschen gefährlich sein kann und er sie deshalb verantwortungsvoll und artgerecht halten muss“, so Bocklet.

„Der Gesetzentwurf der SPD bedeutet den Wegfall der sogenannten Hunderasseliste, die in Fachkreisen umstritten ist und den gesteckten Zielen allein und in der heutigen Form nicht gerecht wurde. Sie sollte nach unserer Auffassung überarbeitet, also anhand der Beißstatistik jährlich überprüft und weiterentwickelt werden. Schäferhunde beispielsweise führen diese Beißliste an, fehlen auf der Liste gefährlicher Hunde aber völlig“, erläutert Marcus Bocklet. „Eine Abschaffung dieser Liste halten wir für falsch. Sie hatte gerade bei bestimmten Kampfhunden nachweislich Erfolg.“

„Insofern freuen wir uns auf einen konstruktiven Diskurs im parlamentarischen Verfahren, welcher Weg am besten die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet“, so Bocklet abschließend.

Antrag


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