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06.09.2012

Gesetz zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen – GRÜNE: Potentiale dringend besser nutzen

Doktorhut, Hochschulpolitik, IntegrationDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vermisst im Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen eigene notwendige Akzente bei der Integration und Förderung von ausländischen Fachkräften in den Arbeitsmarkt. „Der schwarz-gelbe Gesetzentwurf orientiert sich sehr stark an der Bundesregelung und dem Musterentwurf der Kultusministerkonferenz. Wir aber sehen eine große Chance durch die endlich erfolgte gesetzliche Regelung zum Anerkennungsverfahren, brachliegende Potentiale besser nutzen zu können. Daher fordern wir konkrete Projekte“, merkt Mürvet Öztürk, integrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN an.

Der vorgelegte Gesetzentwurf lässt nach Ansicht der GRÜNEN einige wichtige Fragen offen. Dazu Öztürk: „Wie sollen Weiterqualifizierungsangebote finanziert werden? Warum ist nicht an ein Stipendienprogramm für Mangelberufe gedacht worden? Wie wird die Beratungsstruktur aussehen? Wir GRÜNE haben eine zentrale Beratungsstelle gefordert, um die Menschen nicht von Pontius zu Pilatus zu schicken, sondern vom Kunden her gedacht, dienstleistungsorientiertes Beratungsangebot bereitzustellen. Dieser Vorschlag wurde leider im Gesetzt nicht aufgenommen.“

„Auch in Hessen ist die Diskussion um den drohenden Fachkräftemangel im Zuge des demografischen Wandels in vollem Gange und verlangt politische Lösungen. Es ist längst keine theoretische Diskussion mehr, sondern in vielen Berufsfeldern ist der Mangel spürbar. Im Jahre 2010 wurden fast 15.000 Pflegekräfte gesucht. Laut IHK werden bis 2015 in Hessen jährlich 147.000 Fachkräfte fehlen. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, wurde beschlossen, das Migrantinnen und Migranten die Möglichkeit erhalten, ihre in den Herkunftsländern erworbenen Qualifikationen in Hessen zu nutzen. Im April 2012 ist das Bundesgesetz zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Kraft getreten. Die Länder sind seit dem verpflichtet, die Rahmenregelung so zu nutzen, dass die Potentiale von Migrantinnen und Migranten genutzt und ihre Integration in den Arbeitsmarkt besser gefördert wird.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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