Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnt den Gesetzentwurf ab, mit dem Justizminister Hahn (FDP) Schließungen von Arbeits- und Amtsgerichten durchsetzen will. „Weder wurde eine Expertise des Rechnungshofs abgewartet noch wurde nachvollziehbar belegt, ob die im Jahr 2004 durchgeführten Gerichtsschließungen tatsächlich zu spürbaren Einsparungen geführt haben. Wir sind durchaus bereit, auch über Einsparungen bei der Justiz zu diskutieren. Nur müssen sie nachvollziehbar und verträglich sein. Wir setzen in finanzpolitischer Hinsicht auf Einsparungen, Effizienzsteigerungen und Einnahmeerhöhungen. Dieser Dreiklang wurde von Justizminister Hahn nicht beachtet. Effizienzsteigerungen sind ihm gleichgültig und um Einnahmeerhöhungen hat er sich nicht bemüht“, stellt der rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN, Andreas Jürgens, in der heutigen Debatte fest.
„Schlimm an der ganzen Sache ist, dass die Angehörigen der Justiz massiv getäuscht wurden. Ihnen wurde vorgegaukelt, der Justiz könnte ein weiterer Stellenabbau erspart bleiben, wenn sie die Gerichtsschließungen hinnehmen würden. Inzwischen ist klar, dass dies schlicht nicht stimmt. So hat Finanzminister Schäfer bei der Vorstellung seines Haushaltsentwurfs erklärt, dass der Justizminister ihm den Abbau von 370 Stellen zugesagt habe. Das macht den Justizminister bei den meisten Justizangehörigen völlig unglaubwürdig.“
DIE GRÜNEN verweisen darauf, dass sie in ihrem Konzept „Hessen tritt auf die Schuldenbremse“ darauf hingewiesen haben, dass eine maßvolle durchschnittliche Anhebung der Gerichtsgebühren um fünf Prozent jährliche Mehreinnahmen von rund 16 Millionen Euro ermöglichen würden. „Bei dieser Regierung bleiben nur die Einsparungen übrig. Und das ist genau das, was angeblich vermieden werden sollte. Denn hier wird dumm gestrichen statt intelligent gespart“, bedauert Andreas Jürgens.
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