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29.06.2017

Gemeinnützigkeit im Steuerrecht - Attac-Verfahren zeigt: Neuregelung auf Bundesebene dringend geboten

Die GRÜNEN im Landtag bedauern, dass das Verfahren um die Gemeinnützigkeit von Attac noch nicht abgeschlossen ist. „Leider wurde auf Anweisung des Bundesfinanzministeriums gegen das Urteil des Finanzgerichts vom November 2016 eingelegt. Dieses Urteil hatte die Gemeinnützigkeit von Attac bestätigt. Damit war aus GRÜNER Sicht der Rechtsstreit erledigt“, erläutert Sigrid Erfurth, finanzpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Dass es überhaupt zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen musste, bestätigt uns GRÜNE in unserer Ansicht, dass die bundesrechtlichen Voraussetzungen für den Status der Gemeinnützigkeit dringend rechtssicher überarbeitet werden müssen.“

„Aus GRÜNER Sicht leisten Institutionen wie Attac wichtige Arbeit“, so Erfurth weiter. „Sie tragen zu Bildung und Information über komplexe Zusammenhänge bei und sind aus der gesellschaftspolitischen Debatte nicht wegzudenken. Aus unserer Sicht ist es daher richtig, dass sie in den Genuss der Vorteile kommen, die der Status der Gemeinnützigkeit bietet. Derzeit definiert die Abgabenordnung dafür 25 Einzeltatbestände – ein historisch gewachsener Katalog von der Förderung des Tierschutzes, des Sports, der Heimatpflege und der Kultur über die Pflege traditionellen Brauchtums bis zur Förderung der Familie und des demokratischen Staatswesens, um nur einen Teil zu nennen. Die meisten Fac‎hleute sind sich einig, dass dieser Katalog überarbeitet und das Gemeinnützigkeitsrecht an neue Entwicklungen angepasst werden sollte.“

„Ungeachtet des Falls Attac ist eine solche rechtssichere Definition der Gemeinnützigkeit allerdings nicht ganz einfach zu erreichen, denn die Grenzziehung zwischen förderwürdigem gesellschaftlichem Engagement und nicht förderwürdiger Lobbyarbeit muss ebenso erhalten bleiben wie der Ausschluss demokratiefeindlicher und extremistischer Positionen. Auch verdeckte Parteienfinanzierung über Vereine oder Verbände muss ausgeschlossen bleiben.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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