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12.07.2011

Gefangener eine Woche nackt in Sicherheitszelle - GRÜNE fragen nach Hintergründen und Rechtsgrundlagen

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, einem ehemaligen Gefangenen aus Hessen ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zuzusprechen, will die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von Justizminister Hahn (FDP) wissen, ob es weitere Gefangene gab, die über mehrere Tage ohne Bekleidung in einer „Sicherheitszelle“ sitzen mussten. Der rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN, Andreas Jürgens, hat eine entsprechende Kleine Anfrage eingebracht.

„Wir wollen erfahren, warum der Gefangene vor mehr als 10 Jahren so lange nackt in einem Haftraum bleiben musste und ob er während dieser Zeit auch gefesselt war. Außerdem wollen wir wissen, ob es weitere Fälle dieser Art gab, auf welcher Rechtsgrundlage dies erfolgte und welche Regeln heute gelten.“

Der Justizminister müsse sicherstellen, dass eine Unterbringung im besonders gesicherten Haftraum nur so lange erfolgt, wie sie unausweichlich notwendig ist. „Alles andere wäre ein Verstoß gegen fundamentale Prinzipien unseres Rechtsstaats“, erklärt Jürgens.

Von der Antwort des Ministers hänge ab, ob seine Fraktion weitere parlamentarische Initiativen ergreife.

Kleine Anfrage EGMR


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