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07.06.2011

Gaststättengesetz - GRÜNE: Flatratepartys können schon jetzt verboten werden

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wirft Wirtschaftsminister Posch (FDP) vor, der Öffentlichkeit ein energisches Vorgehen gegen Alkoholmissbrauch nur vorzutäuschen. „Das Verbot  von Flatratepartys ist durch das geltende Bundesgaststättengesetzt schon längst möglich. Das Problem ist  weniger die gesetzliche Regelung als deren Vollzug, also die Frage der Kontrolle. Wir unterstützen das Verbot von Flatratepartys, aber das Rad muss nicht neu erfunden, sondern richtig zum Laufen gebracht werden“, sagt die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Angela Dorn, in der heutigen Plenardebatte zum Gaststättengesetz. In Bezug auf nächtlichen Straßenverkauf von Alkohol und Festveranstaltungen sehen DIE GRÜNEN sogar Verschlechterungen.

Skepsis haben  DIE GRÜNEN in der immer stärken Deregulierung der Gewerbeerlaubnis. So sehe der Gesetzentwurf die generelle Abschaffung der Konzession vor, der Gastwirt müsse in Zukunft nur noch wenige Papiere für seine Zulassung als Gastwirt bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung einreichen. „Wir erhoffen uns in der Anhörung Antworten auf die Frage, welche Mindestqualifikation von einem Gastwirt erwartet wird. Dies kann sowohl den Interessen der Gäste als auch des Gaststättenbetreibers selbst dienen.“

„Problematisch bei der Abschaffung  der Konzession ist auch, dass es schlechter um die Barrierefreiheit bestellt werden wird. Im Bundesgaststättengesetz war der Gastwirt aufgefordert, sein Lokal auch bei größeren Umbauten möglichst barrierefrei zu planen. Im Gesetzentwurf des Ministers gibt es in dieser Hinsicht einen Verweis auf die hessische Bauordnung, was die Berücksichtigung der Barrierefreiheit nur bei Neubauten von Gaststätten fordert“, kritisiert Angela Dorn.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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