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08.06.2011

Fehlbelegungsabgabe im Plenum - GRÜNE beantragen namentliche Abstimmung

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird bei der  Abstimmung über den von ihr eingebrachten Gesetzentwurf zur Verlängerung der Fehlbelegungsabgabe in diesem Plenum namentliche Abstimmung beantragen. „Jede und jeder Abgeordnete der Regierungsfraktionen steht in der Verantwortung, es den Städten und Gemeinden in Hessen zu ermöglichen, die Fehlbelegungsabgabe über den 30. Juni hinaus fortzuführen. Die zahlreichen betroffenen Kommunen wären ihnen dankbar, durch Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf für Planungssicherheit zu sorgen“, ist der wohnungsbaupolitische Sprecher der GRÜNEN, Kai Klose, sicher. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN wird in dieser Woche abschließend im Plenum des Hessischen Landtags behandelt.

Bei der Anhörung zu dem Gesetzentwurf hatten sich der Städtetag, der Städte- und Gemeindebund genau wie viele einzelne hessische Städte dafür ausgesprochen, die Fehlbelegungsabgabe über den 30. Juni hinaus fortzuführen. „Die Fehlbelegungsabgabe bringt den Kommunen in drei Jahren rund 50 Millionen Euro ein, die sie zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau investieren. Das ist aufgrund der prekären Haushaltslage der Kommunen faktisch das einzige Geld, das Städte und Gemeinden noch in den sozialen Wohnungsbau investieren können. CDU und offensichtlich wohl vor allem die FDP wollen den Kommunen ein bewährtes Instrument aus der Hand schlagen, ohne ihnen zeitgleich etwas Neues anzubieten. Damit missachten sie die Interessen all jener Städte, besonders im Ballungsraum, in denen Wohnungsnot herrscht – und  dies, obwohl Wirtschaftsminister Posch ihnen die Verlängerung des Gesetzes noch Ende Dezember schriftlich zugesichert hat“, erinnert Kai Klose.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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