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11.11.2022

Erstmals bekommt Hessen ein Integrationsgesetz!

Verbesserung von Integration und Teilhabe

 

Zum Gesetzentwurf über die „Verbesserung von Integration und Teilhabe“ erklärt der sozialpolitische Sprecher der GRÜNEN, Marcus Bocklet:

 

„Mit diesem Gesetzentwurf werden die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen hessischer Integrations- und Teilhabepolitik rechtlich verankert – ein großartiger Tag für eine fortschrittliche Integrationspolitik. Integration ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, dessen Gelingen von der Mitwirkung aller Menschen abhängt. Die Landesregierung steuert mit diesem Gesetz notwendige Rahmenbedingungen bei, um die chancengerechte Teilhabe für Menschen mit Migrationsgeschichte zu verbessern.

 

Besonders erfreulich ist, dass der Gesetzentwurf um den Begriff „Menschen mit Migrationsgeschichte“ erweitert wird. Dadurch werden People of Colour (POC) regelmäßig bei den Maßnahmen der Verwaltung zu Teilhabe und Integration berücksichtigt. Ein weiterer wichtiger Schritt ist, dass mit dem Gesetz ein Diskriminierungsverbot aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, aufgrund der ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung oder der Sprache verankert wird.

 

Das Gesetz ist ein klares Bekenntnis zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und jeder Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Damit setzt Hessen ein deutliches Zeichen gegen Extremismus, Hass und Hetze sowie Ausgrenzungen aller Art.

 

Gerade in finanzpolitisch herausfordernden Zeiten ragt dieses Gesetz hervor, weil es eine Vielzahl von Maßnahmen zur Förderung der Integration festschreibt. Besonders hervorzuheben sind für uns:

  • Kommunen können pro geflüchtete Person, die nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG) aufzunehmen ist und bereits einen Schutzstatus zuerkannt bekommen hat, ein Integrationsgeld von 3000 Euro erhalten, um die soziale Betreuung zu gewährleisten. Diese Regelung wurde aus dem LAG übernommen.
  • Der Stellenwert des Erlernens der deutschen Sprache wird festgeschrieben. Das Land bekennt sich dazu, Neuzugewanderten im Rahmen von Landesprogrammen entsprechende Maßnahmen anzubieten, solange und soweit kein entsprechendes Angebot des Bundes existiert.
  • Das Hinwirken auf eine chancengerechte Bildungsteilhabe wird verankert durch das Recht auf Beschulung für Minderjährige, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind.
  • Die Förderung der Einbürgerung von Ausländer*innen wird als Ziel festgeschrieben.
  • Ein Förderungsgebot für Projekte, die der Wertevermittlung des Rechtsstaats an alle in Hessen lebenden Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte dienen, ist geregelt.
  • Die WIR-Vielfaltszentren, die die Integrationspolitik in der Fläche Hessens unterstützen, werden gesetzlich festgeschrieben.

 

Integrationspolitik ist eine Daueraufgabe und ein Prozess, aber ich bin davon überzeugt, dass Integration mit diesem Gesetz besser und auch einfacher gelingen kann.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag

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