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29.07.2025

Ersatzfreiheitsstrafen werden seltener vollstreckt, Kosten steigen

Kleine Anfrage der GRÜNEN

In Hessen werden sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen – die vollstreckt werden, wenn eine Geldstrafe nicht gezahlt werden kann – deutlich seltener vollständig vollstreckt als noch 2020. Das ergab eine Kleine Anfrage der beiden GRÜNEN Landtagsabgeordneten Jürgen Frömmrich und Lara Klaes. Während 2020 noch 1.251 Ersatzfreiheitsstrafen vollständig vollstreckt wurden, waren es 2024 nur noch 348. Besonders häufig vorliegende Delikte waren „Schwarzfahren“ (228 in 2020, 50 in 2024) und Diebstahl (285 in 2020, 78 in 2024). Eine Anfrage der GRÜNEN Landtagsfraktion ergab zuvor, dass ein erheblicher Anteil der offenen Haftbefehle in Hessen Ersatzfreiheitsstrafen betrifft.

Frömmrich: „Die Ersatzfreiheitsstrafe betrifft meist Menschen in prekären Lebenslagen, die Vollstreckung hat erhebliche soziale Folgen wie den Verlust der Wohnung oder des Arbeitsplatzes. Die Justizvollzugsanstalten (JVA) werden dadurch belastet, Resozialisierungsmaßnahmen sind im Grunde nicht möglich und der staatliche Auftrag zur Wiedereingliederung kann faktisch nicht erfüllt werden.“

Die durch die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe entstandenen Kosten haben sich in den vergangenen fünf Jahren fast verdoppelt. Rund 15 Millionen Euro kosteten sie das Land noch 2020, während es 2024 schon knapp 27 Millionen Euro waren. Dies liegt zum einen an der Anzahl der vollstreckten Tage, die von rund 89.000 auf 143.000 gestiegen sind, sowie dem Tagessatz für die Haftkosten, der ebenfalls von rund 170 Euro auf 188 Euro gestiegen ist.

Klaes: „Diese Kosten können durch alternative Sanktionsmöglichkeiten wieder gesenkt werden, die es in Hessen bereits gibt. Bei oft kurzen Haftzeiten von durchschnittlich rund 30 Tagen können diese die JVAs entlasten und soziale Folgen der Strafe mildern. Die Zahlen sprechen jedoch nicht für eine erfolgreiche Anwendung dieser Alternativen.“

In Hessen gibt es bereits seit 1981 die Möglichkeit, anstelle einer uneinbringlichen Geldstrafe gemeinnützige Arbeit zu leisten. Hierfür muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Seit 2009 versucht das Projekt „Auftrag ohne Antrag“ durch Aufsuchen der Verurteilten zusätzlich eine Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden. Die Landesregierung bezeichnet diese Ansprache als „Erfolgsmodell“.

Die Kleine Anfrage finden Sie auch hier: https://t1p.de/8jl04


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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