Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht die Aufklärungsarbeit des NSU-Untersuchungsausschusses durch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen der Veröffentlichung als geheim eingestufter Informationen in keiner Weise berührt. „Für Ermittlungen in Fällen, in denen vertrauliche Informationen an die Presse gelangen, gibt es gesetzliche Regeln. Das hat aber überhaupt nichts damit zu tun, dass im Untersuchungsausschuss selbstverständlich auch als geheim eingestufte Sachverhalte behandelt werden müssen, behandelt werden können und tatsächlich behandelt werden“, erläutert Jürgen Frömmrich, Obmann der GRÜNEN im Untersuchungsausschuss. „Wir werden in der nächsten Sitzung des Ausschusses darüber sprechen, wann das Thema aufgerufen wird und ob das in öffentlicher Sitzung geschehen kann.“
Verwundert äußerte sich Frömmrich über Formulierungen der Fraktion der Linken, die Staatsanwaltschaft ermittle „gegen den Untersuchungsausschuss“: „Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richten sich gegen unbekannt. Im Übrigen genießen die Mitglieder des Ausschusses als Abgeordnete Immunität. Die Kontrolle der Regierung und des Verfassungsschutzes durch das Parlament steht nicht zur Debatte.“
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