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28.04.2021

Erleichterungen für stationsbasiertes Carsharing sind ein weiterer Baustein der Verkehrswende

Karin Müller, verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion zur heutigen 1. Lesung des Zweiten Gesetzes zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften im Plenum:

„Carsharing ist seit vielen Jahren eine gute Möglichkeit auch ohne eigenes Auto mobil zu sein. Wer nur hin und wieder ein Auto braucht nutzt das Angebot von Carsharing, benötigt keinen eigenen Stellplatz und spart Mobilitätskosten. Ein Carsharing-Auto ersetzt bis zu acht Autos. Doch der Raum insbesondere in den Städten ist begrenzt um Carsharing-Plätze zur Verfügung zu stellen. Deswegen haben die Anbieter seit Langem dafür gekämpft, dass auch der öffentliche Straßenraum für das Abstellen von stationsbasiertem Carsharing zur Verfügung steht. Dafür hat der Bund den Rahmen geschaffen, der Bund kann dies allerdings nur für die Bundesstraßen regeln. Deswegen wird mit der jetzt vorliegenden Änderung des Straßengesetzes ein Rahmen geschaffen, damit die Kommunen auch Plätze für stationsbasiertes Carsharing auf allen anderen Straßen schaffen können. Dabei können auch weitere umweltbezogene Anforderungen bei der Vergabe der Stellplätze definiert werden. Damit wird in Hessen ein weiterer Baustein gesetzt, um die Verkehrswende voranzutreiben, den Trend zum „Nutzen statt Besitzen“ zu unterstützen und unsere Städte lebenswerter zu machen. Aber auch der ländliche Raum profitiert davon, dort sind meistens Menschen ehrenamtlich aktiv, die über Vereine Casharing betreiben. Auch deren Voraussetzungen verbessern sich.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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