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14.10.2016

Erbschaftsteuer: Kompromiss gibt Ländern und Unternehmen Rechtssicherheit

Die GRÜNEN im Landtag sind froh, dass es im Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat gelungen ist, einen mehrheitsfähigen Kompromiss bei der Erbschaftsteuer zu finden. „Die Erbschaftssteuer ist für die Landeshaushalte eine wichtige Einnahmequelle“, erklärt die finanzpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sigrid Erfurth. „Wenn das Bundesverfassungsgericht sie ausgesetzt hätte, wäre das aber nicht nur wegen der fehlenden Steuereinnahmen ein schwerer Schlag für alle Bundesländer gewesen. Auch für das Ansehen der Demokratie ist es gut, dass der Gesetzgeber politische Handlungsfähigkeit bewiesen hat und nicht das Bundesverfassungsgericht zum Gesetzgeber werden musste.“

„Der Gesetzesbeschluss, der heute im Bundesrat zur Abstimmung stand, ist das Ergebnis eines im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromisses zwischen weit auseinander liegenden politischen Positionen“, so Erfurth weiter. „Bei den Beratungen konnte es deshalb nicht länger um die Durchsetzung von Maximalforderungen gehen, sondern maßgeblich um die Erarbeitung eines Regelwerks entlang der Leitlinien des Bundesverfassungsgerichts, das den Unternehmen Rechtssicherheit verschafft und die Erbschaftsteuer als wichtige Einnahmequelle der Länder erhält. Dabei haben sich die Beteiligten ernsthaft bemüht, zwischen einer Sicherstellung der Handlungsfähigkeit gerade der mittelständischen Unternehmen in den schwierigen Zeiten von Generationenwechseln und einer zu starken Verschonung insbesondere für Erben großer unternehmerischer Vermögen abzuwägen und Lösungen zu finden, die dem Verfassungsgerichtsurteil des Rechnung tragen.“

„Aus GRÜNER Sicht ist der gefundene Kompromiss unnötig kompliziert, wir hätten uns ein transparenteres und systematischeres Erbschaftsteuerrecht gewünscht. Es gibt weiterhin Unterschiede bei der Behandlung der unterschiedlichen Vermögensarten und hoch komplizierte Bewertungsverfahren. Ein großer Wurf ist dieser Kompromiss wahrlich nicht, deswegen bleibt eine grundlegende Reform der Erbschaftsteuer auf unserer Agenda. Dennoch sind wir froh, dass eine Einigung zustande gekommen ist. Es wäre fatal gewesen, wenn statt dem Gesetzgeber das Bundesverfassungsgericht über die Erbschaftsteuer hätte entscheiden müssen.“


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