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02.04.2009

Equal Pay Day: Gleiche Entlohnung von Frauen und Männern – Deutschland darf nicht länger Schlusslicht sein

„Trotz vieler rechtlicher Regelungen beträgt die Lohnungleichheit von Frauen und Männern in Deutschland über 22 Prozent, während die Differenz europaweit bei 17 Prozent liegt. Das macht deutlich: Deutschland gehört zu den Schlusslichtern der Geschlechtergerechtigkeit bei der Entlohnung“, stellt die frauenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kordula Schulz-Asche, in der heutigen Plenardebatte fest.

Der Equal Pay Day wurde 2008 zum  ersten Mal in Deutschland initiiert. Er wird von einem breiten Aktionsbündnis aus Wirtschaftsverbänden und Frauenorganisationen getragen, die sich gemeinsam für den Abbau von Lohnunterschieden zwischen Männern und Frauen einsetzen. Ziel des Aktionsbündnisses ist es, die Debatte über die Gründe der Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen in Deutschland in die Öffentlichkeit zu tragen, das Bewusstsein für die Ursachen von Entgeltunterschieden schärfen, die unterschiedlichen Karrierechancen in den einzelnen Berufen und Branchen darstellen und Wege zur Überwindung der Unterschiede aufzeigen.

„Die Ursachen der ungleichen Entlohnung von Frauen und Männern sind sehr komplex sind, sie gehen im Wesentlichen  aber auf die Zuschreibung traditioneller Geschlechterrollen zurück. Geschlechtergerechtigkeit ist einer der wesentlichen Zukunftsfragen. Das Land kann und muss dazu beitragen, dass die Ungerechtigkeit der unterschiedlichen Entlohnung von Männern und Frauen endlich im 21. Jahrhundert beendet wird. Dazu gehört, dass durch die Bereitstellung ausreichender Landesmittel eine bedarfsgerechte und hochwertige Betreuung für Kinder aller Altersgruppen gewährleistet wird, damit Frauen und Männer eine umfassende tatsächliche Wahlfreiheit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben. Die Einführung eines Mindestlohns, der gerade für viele Frauen im Niedriglohnbereich ein die Existenz sicherndes Einkommen ermöglicht, ist ein weiterer Baustein. Und Land, Wirtschaft und Tarifparteien müssen in der Gestaltung der Tarifverträge für Lohngleichheit, gerechte Eingruppierung bei Tarifverträgen und Beförderungen sorgen“, unterstreicht Kordula Schulz-Asche.


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