Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag bringt das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz den Beschäftigten des Landes zahlreiche Vorteile. „Der von CDU und GRÜNEN eingebrachte Entwurf zur Modernisierung des Dienstrechts enthält zahlreiche Vergünstigungen für Beamtinnen und Beamte sowie mehr Mitbestimmungsrechte für Personalvertretungen. So wird die Landesregierung künftig Schmerzensgeldansprüche von Beamtinnen und Beamten übernehmen. Denn wir lassen diejenigen, die sich für unsere Sicherheit einsetzen, nicht im Regen stehen. Zudem heben wir die Zulage für Nacht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit deutlich an, um den Belastungen der Beamten angemessen Rechnung zu tragen“, erläutert Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag.
„Daneben wird künftig jede einzelne Überstunde der Polizistinnen und Polizisten berücksichtigt“, so Frömmrich weiter. „Bisher mussten sie bis zu fünf Stunden pro Monat ohne Ausgleich leisten. Außerdem schaffen wir weitergehende Möglichkeiten, damit die Überstunden finanziell vergütet werden können. Ebenso schaffen wir Regelungen für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die erleichterte Bildung von Rücklagen für künftige Pensionsverpflichtungen. Darüber hinaus sind längere Beihilfeansprüche bei Geburt mehrerer Kinder oder der Pflege von Angehörigen vorgesehen.“
Verwundert nehmen die GRÜNEN das Abstimmungsverhalten von SPD und Linken zur Kenntnis. Diese hat heute im Ausschuss den Entwurf abgelehnt. „Damit hat sich die Opposition selbst demaskiert. In Sonntagsreden tritt sie gern für die Rechte von Beamten ein. Wenn es darauf ankommt, stimmt sie aber gegen einen Entwurf, der diesen Vergünstigungen bringt. Ich hoffe, dass SPD und Linke wenigstens im Plenum gemeinsam mit uns für eine Verbesserung der Situation der Beschäftigten sorgen“, so Frömmrich.
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