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12.10.2018

Debatte um Paragraph 219a StGB: GRÜNE fordern freie Informationen für Frauen in Notlagen

Anlässlich der heutigen Verhandlung des Berufungsverfahrens der Ärztin Kristina Hänel vor dem Landgericht Gießen fordern die GRÜNEN im Landtag, dass die Bundesregierung endlich für Rechtssicherheit sorgt und den Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches (StGB) abschafft. „Kristina Hänel hat auf ihrer Homepage darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen kann. Eine solche Information für ratsuchende Frauen  sollte nicht verboten sein“, betont Sigrid Erfurth, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Der Paragraph 219a hat es in sich. Er verhindert, dass Frauen erfahren können, in welcher Arztpraxis sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen können. Und er ermöglicht es radikalen Abtreibungsgegnern, Frauenärztinnen und -ärzte landauf und landab zu beklagen, nur weil sie darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Wir fordern freien Zugang zu Informationen für Frauen in Notlagen!“

„Jede Frau, die sich nach einem Gespräch in einer Schwangerschaftskonfliktberatung dafür entscheidet, einen Abbruch vornehmen zu lassen, sollte über übliche Informationskanäle in Erfahrung bringen können, welche Ärzte oder Klinken diesen Eingriff vornehmen“, so Erfurth. „Das ist derzeit nicht der Fall, denn Frauenärztinnen und -ärzte dürfen nicht straffrei darüber informieren. Diesen Missstand wollen wir GRÜNE abschaffen und sagen deshalb: Weg mit 219a.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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