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01.10.2009

CDU-Fraktionsvorsitzender Wagner - Mit Fundamentalismus gegen Gleichstellung

„Christean Wagners Kampf gegen die Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften ist keine Rückbesinnung auf christliche Werte, sondern Missbrauch des christlichen Glaubens für eine Gesellschaftspolitik von vorgestern. Nicht Nächstenliebe, sondern Hass gegen Andersartigkeit, nicht Barmherzigkeit, sondern unbarmherzige Ausgrenzung gesellschaftlicher Minderheiten, nicht Toleranz, sondern intolerante Benachteiligung anderer kennzeichnen seine Politik. Das ist nicht christlich, sondern in höchstem Maße unchristlich“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Wagner hatte eine Rückbesinnung auf das „christliche Wertefundament“ der Union gefordert und die Ablehnung der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften hierfür als Beispiel angeführt.

„Wagner will den christlichen Glauben verengen auf einen reaktionären Fundamentalismus. Das muss bei allen, denen christliche Werte tatsächlich etwas bedeuten, auf heftigen Widerspruch treffen“, so Jürgens. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften hätten inzwischen eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz erreicht. Viele Bundesländer hätten die Lebenspartnerschaften mit der Ehe weitgehend gleichgestellt. Dies sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch ohne weiteres zulässig. „Auch Justizminister Hahn hatte eine Abschaffung der Diskriminierung von Lebenspartnern durch einen Gesetzentwurf bis Ende der Sommerpause angekündigt. Jetzt stehen die Herbstferien vor der Tür und Hahn hat immer noch nichts vorgelegt. Wenn er abwarten will, bis Fundamentalisten wie Wagner überzeugt sind, wird er wohl bis zum jüngsten Tag nichts zustande bringen. Er muss jetzt beweisen, ob er auch handeln kann, oder als Ankündigungsminister enden will“, fordert der Abgeordnete. Schließlich gebe es einen ganz einfachen Weg zur Gleichstellung: Man brauche nur dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaften, der bereits eingebracht sei, zustimmen.


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