„Die heutige Entscheidung ist auch eine Niederlage von Innenminister Bouffier, der immer die Haltung hatte, der Einsatz von Wahlcomputern sei unproblematisch. Das urteil des Bundesverfassungsgerichts korrigiert aber auch ein Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs vom 23.Januar 2008. Der Staatsgerichtshof hat es abgelehnt, den Einsatz von Wahlcomputern bei der Landtagswahl am 27. Januar 2008 zu verbieten.“
„Wir sind nicht gegen den Einsatz moderner Technik. Wir sind aber der festen Überzeugung, dass gerade bei Wahlen nicht der geringste Zweifel an der Korrektheit der Wahl bestehen darf. Man kann sich gar nicht vorstellen, was es für Auswirkungen hätte, wenn die Bürger den Eindruck hätten, dass Wahlergebnisse manipulierbar sind. Deshalb ist es sehr gut, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt die Kritikpunkte aufgegriffen hat und den Einsatz der Wahlcomputer gestoppt hat.“
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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