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24.06.2013

Blockupy - SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Innenminister Rhein zeigt sich uneinsichtig und verkennt Stellenwert des Demonstrationsrechts

In der heBlockupy, Innenpolitik, Demo, Demonstrationutigen Sitzung des Innenausschusses zur Aufarbeitung des Blockupy-Einsatzes vom 1. Juni in Frankfurt hat sich Innenminister Boris Rhein nach Ansicht von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als uneinsichtig gezeigt. „Herr Rhein verkennt den hohen Stellenwert des Demonstrationsrechts in unserer Demokratie. Es ist und bleibt nach unserer Auffassung unverhältnismäßig, tausenden Bürgerinnen und Bürgern faktisch das Demonstrationsrecht zu verwehren“, sagten die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Nancy Faeser und ihr Kollege Jürgen Frömmrich von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sie bekräftigten nochmals, dass es nicht mit der Demonstrationsfreiheit vereinbar sei, wenn Teilnehmer der Blockupy-Veranstaltung Schutzschilde, Pyrotechnik, mit Farbe und anderem gefüllte Flaschen, Glühlampen usw. mit sich geführt hätten. Allerdings stelle sich auch nach wie vor die Frage, warum die Polizei nicht bereits frühzeitig verhindert habe, dass 65 Schutzschilde überhaupt abgeladen wurden. Desgleichen bleibe der Innenminister weiter die Antwort schuldig, warum man nicht einen anderen Ort für die Polizeimaßnahmen gewählt habe, damit die rund 10.000 friedlichen Demonstrationsteilnehmern ihren Protestmarsch auf der genehmigten Route fortsetzen konnten.

„Aus diesen Gründen und wegen der zeitlichen Dauer des Gesamteinsatzes stellt sich nach wie vor die Frage der Verhältnismäßigkeit“, so Faeser. Gerade weil dies für die Ausübung des Demonstrationsrechts von besonderer Bedeutung sei und diese Frage nun letztlich von der Justiz geklärt werden müsse, hätte hierauf parallel zu den Abläufen am 1. Juni ein besonderes Augenmerk gelegt werden müssen. „Was bleibt ist nach wie vor ein schaler Beigeschmack und deswegen wird neben der Klärung durch die Gerichte abzuwarten sein, zu welchen Ergebnissen die eingerichtete Arbeitsgruppe des PP Frankfurt und die laufenden strafrechtlichen Ermittlungen führen werden“, stellt Frömmrich fest.

Das hastig vom Jenaer Professor Brenner vorgelegte Gutachten sei wenig geeignet, die Sicht von Innenminister Rhein zu stützen. „Von Herrn Professor Brenner sind zwar seine CDU-Funktionen bekannt aber keine einzige Veröffentlichung zum Versammlungsrecht. Da verwundert es wenig, wenn das Schnellgutachten wunschgemäß ausfällt“, so Faeser und Frömmrich.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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