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25.09.2019

Beratung ohne Bedrängung

„Die Mahnwachen der Abtreibungsgegner direkt vor den Beratungsstellen werden im Herbst nicht mehr stattfinden. Wir Grüne freuen uns für die ratsuchenden Frauen, dass ihnen ein diskriminierungsfreier Zugang zur Beratung gewährleistet wird“, sagt die innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion, Eva Goldbach, heute im Landtag zu diesem Thema. Die aktuelle Entscheidung des Frankfurter Ordnungsdezernenten zeige, dass der Erlass des Innenministeriums wirke.

„Das Frankfurter Ordnungsamt hat es Abtreibungsgegnern untersagt, eine 40tägige Mahnwache in Sicht- und Hörweite der Frankfurter Beratungsstelle von Pro Familia abzuhalten. In seiner Begründung bezieht sich der Frankfurter Ordnungsdezernent ausdrücklich auf den Erlass des Innenministeriums vom 20. August 2019. Das Bündnis für Frauenrechte Frankfurt begrüßt die Auflagen und wir danken dem Frauenbündnis für ihren hartnäckigen Einsatz. Sie haben mit ihren Demonstrationen und Aktionen dafür gesorgt, dass der Schutz der beratungssuchenden Frauen ganz oben auf die politische Agenda gekommen ist. Wir Grüne sind an der Seite des Bündnisses und stärken die Frauenrechte.“

Der Erlass habe für die Ordnungsämter der Kommunen Rechtssicherheit geschaffen. Damit ist es möglich, auf jede Art von Störung, Diskriminierung oder Belästigung der ratsuchenden Frauen zu reagieren, sprich: durch Auflagen alle Formen der Störung zu unterbinden. Goldbach: „Der vorliegende Erlass ist damit zielgenauer als ein Gesetz und er lässt sich flexibler einsetzen als ein Gesetz. Der Erlass erfasst die ganze Bandbreite der rechtlichen Fragestellungen und ist deshalb wirksamer als ein Gesetz. Der Erlass erfasst nicht nur versammlungsrechtliche Fragestellungen, sondern auch solche des Straßenrechts und des allgemeinen Ordnungsrechts – denken wir an die so genannten Gehsteigberatungen. Und: Der Erlass zeigt sofort Wirkung.

Der Ermessensspielraum der Kommunen wird klar eingegrenzt: Während der Öffnungszeiten der Beratungsstellen sollen die Kommunen angemeldete Demonstrationen, Kundgebungen, Gehsteigberatungen oder ähnliches durch Auflagen unterbinden. Sie können aber an anderen Orten stattfinden, beispielsweise an der Frankfurter Hauptwache oder auf der Zeil. Damit wird das Recht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Persönlichkeitsrechten der Frauen gesetzt.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
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