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05.10.2011

Bannmeilengesetz: Evaluation abwarten

„Natürlich muss man darüber nachdenken, ob Gesetze noch notwendig sind. Also auch drüber ob die in Wiesbaden geltende Bannmeile in dieser Form noch notwendig ist. Das Bannmeilengesetz wird am 31. 12. 2012 auslaufen und nach der vorgesehenen Evaluation sollte man darüber nachdenken, ob und in welcher Form das Gesetz fortbestehen soll. Aus der Landtagsanhörung zum Gesetzentwurf der LINKEN haben sich für uns zumindest keine so durchschlagenden oder dringlichen Argumente ergeben, dass dieser Termin nicht abgewartet werden könnte. Es sind mir auch keine Bürgerbewegungen bekannt, die die Abschaffung der Bannmeile um den Hessischen Landtag fordern. Selbst Gegner der Bannmeile haben sich in der Anhörung dafür ausgesprochen, dass Außer Kraft treten des Gesetzes abzuwarten“, so der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Jürgen Frömmrich.

„Das hessische Bannmeilengesetz sollte nicht zum Thema populistischer Debatten werden. Es ist natürlich vollkommen nachvollziehbar und legitim, das Bürgerinnen und Bürger, die in Wiesbaden Gegen oder Für etwas demonstrieren wollen, dies auch in unmittelbarer Nähe zum Hessischen Landtag tun wollen. Sie wollen das, damit Abgeordnete mit dem Protest unmittelbar konfrontiert werden, also die Protestierenden hören und auch sehen können. Es muss aber auch gewährleistet sein, dass die Abgeordneten des Landtags frei und ohne Druck ihre Entscheidungen treffen können, was nach  Artikel 76 der Hessischen Verfassung geregelt ist. Nach unserer Auffassung hat sich die jetzt geltende Regelung einer eng abgegrenzten kleinen Bannmeile um den Landtag eher bewährt. Die existierende Regelung wird genau diesem Interessenausgleich zwischen Demonstrationsrecht und freier Mandatsausübung gerecht.“

„Wenn die Linke darauf hinweist, dass eine konsequente Anwendung der einschlägigen Vorschriften im Strafrecht, im Versammlungsrecht und im Polizeirecht ausreichen, um die Integrität und den Schutz des Landtags zu gewährleisten, ist dies doch eine Augenwischerei. Soll die Bannmeile abgeschafft werden, um andere Regelungen zur Erfüllung des gleichen Zwecks heranzuziehen? Die Debatte um die Abschaffung der Bannmeile dient der Linken nur dazu eine populistische Debatte zu führen. Ein Blick in die Geschichtsbücher würde auch der Linken helfen zu begreifen, warum der Schutz und die Integrität des Landtags ein sensibles Thema sind“, so Frömmrich.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
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