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16.07.2015

Autobahn A49 - Koalitionsvertrag gilt: Weiterbau nur, wenn Finanzierung gesichert ist

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweist mit Blick auf den möglichen Weiterbau der Autobahn A49 auf die im Koalitionsvertrag mit der CDU festgehaltene Einigung: „Ein Weiterbau der Autobahn kann nur erfolgen, wenn die Finanzierung aller noch fehlenden Abschnitte gesichert ist“, erinnert die verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion, Karin Müller. „Selbstverständlich stehen wir zu der im Koalitionsvertrag vorgenommenen Einigung. Wir werden prüfen, inwiefern diese durchgängige Finanzierung gewährleistet ist, wenn uns der konkrete Vorschlag von Bundesseite vorliegt.“

Müller bekräftigte, dass die GRÜNEN, die sich immer gegen den Weiterbau der A 49 ausgesprochen hatten, das Ergebnis anderer parlamentarischer Mehrheiten anerkennen: „Es gehört zur Demokratie dazu, den Willen der Wählerinnen und Wähler zu akzeptieren. Durch die seit 1999 vorangetriebenen Planungen besteht inzwischen Baurecht. Wir haben diese Fakten zur Kenntnis genommen und im Koalitionsvertrag mit der CDU eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Wir sehen aber die dringende Notwendigkeit, dass eine Finanzierung für die gesamte Strecke sichergestellt sein muss, bevor gebaut werden kann. Asphaltbänder, die im Nichts enden, schaden der Umwelt und nutzen niemandem.“

Die Verantwortung für die Finanzierung liege beim Bund. „Über den Nutzen einer Finanzierung in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) kann man unterschiedlicher Meinung sein, darüber haben aber nicht wir zu entscheiden, sondern der Bund. Ob sich ein derartiges Projekt für einen privaten Investor rechnet, ist deshalb noch nicht klar. Wir warten jetzt den Ausgang einer solchen Prüfung ab.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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