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11.04.2011

Aufhebung der Immunität der Linken-Fraktionsvorsitzenden - GRÜNE: Exemplarische Strafverfolgung gegen Fraktionsvorsitzende der Linkspartei?

Für die morgen anstehende Entscheidung über die Aufhebung der Immunität der beiden Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei, Janine Wissler und Willi van Ooyen, die morgen im Hauptausschuss beraten werden soll, ist für die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Antwort auf eine Frage besonders wichtig: „Warum führt die Staatsanwaltschaft Dresden nur Ermittlungen gegen Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, nicht aber gegen Mandatsträger anderer Parteien oder gegen Nichtmandatsträger?“, so der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Tarek Al-Wazir.

Im Februar 2011 hatten mehrere tausend Menschen, darunter auch Abgeordnete verschiedener Parteien, eine Demonstration von Neonazis in Dresden blockiert. Die Verfahren gegen andere Versammlungsteilnehmer, soweit sie überhaupt eingeleitet worden waren, sind inzwischen eingestellt worden.

„Es ist das Wesen einer Demokratie, dass für alle die gleichen Rechte und Pflichten gelten. Deshalb dürfen auch Mandatsträger nicht besser behandelt werden als Nichtmandatsträger, aber auch nicht schlechter.“ Klar sei, dass Abgeordnete zur Verantwortung gezogen werden müssten, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen hätten. „Die Immunitätsregelegung für Abgeordnete dient aber ausdrücklich dem Zweck, dass auch Strafverfolgungsbehörden Abgeordnete nicht schlechter behandeln dürfen als Nichtmandatsträger.“

DIE GRÜNEN sind gespannt, ob morgen in der Hauptausschusssitzung Unterlagen vorgelegt werden, die diese Frage beantworten. Wenn nicht, werden sie dafür plädieren, das Verfahren vorläufig auszusetzen, bis weitere Auskünfte zu dieser Frage von der Staatsanwaltschaft Dresden vorliegen.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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