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13.11.2014

Anhörung zum SPD-Entwurf Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch - GRÜNE: Inklusion behinderter Kinder ist bereits geregelt

Nach Ansicht der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der heute in einer öffentlichen Anhörung des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses behandelte Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Kinder- und Jugendgesetzbuches (KJHG) aktuell nicht notwendig. „Es ist zwar richtig, dass die Integration von Kindern mit Behinderung lange Zeit nicht hinreichend geklärt war. Aber seit dem Sommer 2014 gibt es endlich eine Vereinbarung zwischen den Verantwortlichen, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und den Kommunalen Spitzenverbänden. Das Problem ist damit zur Zufriedenheit aller gelöst, der Vorstoß der SPD ist derzeit nicht zielführend“, so Marcus Bocklet, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN. Die Vereinbarung wurde erleichtert durch die schwarz-grüne Landesregierung, die solche Integrationsplätze mit zusätzlichen 10 Millionen Euro unterstützt.

KiföG-Evaluation abwarten

Die weiteren SPD-Vorschläge zur Veränderung des KJHG-Gesetzes, die im Wesentlichen auf die Qualität der Kinderbetreuung zielen, werden sicher in der beschlossenen  Evaluation des KiföG wichtige Fragen darstellen. „Die Landesregierung ist mit den Beteiligten im Gespräch und hat angekündigt, nachzusteuern, falls nötig. Die SPD weiß, dass die Evaluation eingeleitet ist. Außerdem ist es nur ein kleiner Teil der Kindereinrichtungen, die bereits nach dem KiföG arbeiten. Der Gesetzentwurf ist also vorschnell und macht zu diesem Zeitpunkt keinen Sinn. Wir halten es für besser, die Ergebnisse und Bewertungen abzuwarten.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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