Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht sich durch die heutige Anhörung im Umweltausschuss in ihrer Kritik am Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Neuregelung des hessischen Naturschutzes bestätigt. DIE GRÜNEN bedauern erneut, dass die Landesregierung nicht ihre Kompetenz nutzt, im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege bessere Regelungen als im Bundesrecht zu schaffen.
„Umweltministerin Puttrich (CDU) ergreift nicht die Chance, im Jahr der Biodiversität entsprechende, zum Bundesnaturschutzgesetz erweiternde, Maßnahmen zu treffen. Wir kritisieren, dass die Landesregierung immer noch nicht erkannt hat, wie wichtig der Schutz der Natur und Landschaft ist. Auch gibt es immer noch keine Biodiversitätsstrategie des Landes, wie es im Jahr 2008 versprochen wurde. Frau Puttrich hat die Möglichkeit bestimmte landestypische, bedeutende Biotope wie Hohlwege, Trockenmauern, Feldgehölze oder landschaftsprägende Einzelbäume zu schützen, nicht genutzt“, kritisiert Ursula Hammann, naturschutzpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
„Die Anhörung hat nochmals verdeutlicht, dass der angeblich kooperative Ansatz der Regierung in Sachen Naturschutz bei der Beteiligung der Naturschutzbeiräte sogar ins Gegenteil verkehrt wird. Nicht nur, dass diese nicht wieder auf der Ebene der Regierungspräsidien bei wichtigen Planungsentscheidungen mit einbezogen werden. Stattdessen wird im Gesetz der Eindruck erweckt, Naturschutzverbände verzögerten Verwaltungs- und Entscheidungsverfahren. Dies ist keine Kooperation, sondern Konfrontation. Gerade bei bedeutenden Planungsvorhaben haben in der Vergangenheit diese Beiräte erfolgreich im Sinne des Naturschutzes, aber auch im Interesse von Investoren gearbeitet.“
„Anders als im Bundesgesetz soll der Vertragsnaturschutz explizit Vorrang erhalten. Dies wurde von vielen kritisiert. Wir GRÜNE halten die bundesgesetzliche Regelung zum Vorrang des Vertragsnaturschutzes für ausreichend. Den Naturschutzbehörden muss der Spielraum zwischen Ordnungs- und Vertragsrecht erhalten bleiben.“
DIE GRÜNEN hoffen, dass Ministerin Puttrich die durch die Anhörung geschaffene Möglichkeit nutzt, sich kritisch mit ihrem eigenen Entwurf auseinanderzusetzen und dieses im Sinne des Naturschutzes nachbessert.
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