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14.05.2013

Anhörung im Ältestenrat – GRÜNE begrüßen Stellungnahmen der Anzuhörenden zum Gesetz gegen Doppelzahlungen für Abgeordnete

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt, dass der auf Initiative der GRÜNEN eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung der Rechtsverhältnisse der Abgeordneten (Drs. 18/7158) von den Anzuhörenden des Ältestenrats als verfassungsrechtlich unbedenklich bewertet wurde. „Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist, die finanziellen Leistungen für neugewählte Abgeordnete zeitlich zu begrenzen, um ungewollte Mehrkosten für den Steuerzahler zu vermeiden. Die Anzuhörenden, darunter so  angesehene Persönlichkeiten wie der Bürgerrechtler Dr. Burkhard Hirsch, weisen in ihren schriftlichen Stellungnahmen zu Recht drauf hin, dass die nun gewählte Regelung vor allem deswegen nötig wurde, weil die schwarz-gelbe Landesregierung einen so extrem frühen Wahltermin gewählt hat. Wäre der Wahltermin so gelegt worden, wie bisher in Hessen üblich, hätten wir das Problem nicht gehabt“, erklärt der parlamentarische Sprecher der GRÜNEN, Mathias Wagner.

Erst durch die frühe Terminierung der Landtagswahl sei eine Situation entstanden, in der es über einen Zeitraum von vier Monaten einen neugewählten und gleichzeitig einen noch amtierenden Landtag geben werde. „Schwarz-Gelb hat vor, sich vor lauter Angst vor dem Machtverlust bei der Landtagswahl hinter der Bundestagskanzlerin zu verstecken. Leider wurden die finanziellen Folgen dieser Entscheidung für einen frühen Wahltermin von CDU Schwarz-Gelb ignoriert. Wir GRÜNE sehen aber nicht ein, warum der Steuerzahler für die wahltaktischen Spielchen von Schwarz-Gelb zahlen sollte und haben deswegen als erste die Initiative zu einer Gesetzesänderung ergriffen. Deswegen begrüßen wir, dass dem Gesetz nach den positiven Ergebnissen der Anhörung nun nichts mehr im Wege steht“, so Wagner.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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