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09.09.2021

Anhörung des Haupt- und Petitionsausschusses im Hessischen Landtag

Stärkung der Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte

 

Katrin Schleenbecker, Obfrau im Petitionsausschuss:

„Wir freuen uns, dass wir mit dem neu geschaffenen Petitionsgesetz die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Bürger*innen in Hessen nochmals stärken können. Durch den gemeinsam mit CDU, SPD und FDP eingebrachten Gesetzesentwurf setzen wir GRÜNE deutlich das Signal, dass im Petitionsrecht nicht parteitaktische Überlegungen, sondern die Anliegen und Anregungen der Menschen in unserem Land im Vordergrund stehen. Die Anhörung hat zudem gezeigt, dass der aktive Bürger*innendialog durch ein Petitionsgesetz gestärkt werden kann. Die Ergebnisse werden wir nun konstruktiv auswerten und beraten. Wir sind überzeugt, dass der direkte Zugang, den die Bürger*innen durch das in der Verfassung verankerte Petitionsrecht zum Landtag haben, gestärkt wird. Damit kann Transparenz gewährt, das Vertrauen in die Institutionen unseres demokratischen Staates gestärkt und die Menschen motiviert werden, sich einzubringen.“

 

Hintergrund:

CDU und GRÜNE haben im Koalitionsvertrag vereinbart, ein eigenes Petitionsgesetz zu schaffen, bisher ist das Recht Petitionen einzureichen in Artikel 16 der Hessischen Verfassung verankert. Die Details sind in der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags geregelt. Die Koalitionsfraktionen sind auf SPD und FDP zugegangen um dieses Gesetz wichtigen Bereich mit einer größtmöglichen Gemeinsamkeit im Hessischen Landtag zu beschließen.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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