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11.10.2012

Anhörung Anerkennung ausländischer Abschlüsse - GRÜNE: Gesetzentwurf der Landesregierung ist unzureichend

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (HBQFG) in vielen Teilen als unzureichend. „Zentrale Punkte wie der Rechtsanspruch auf Beratung sowie die Regelung bei der Nach- und Anpassungsqualifizierung kommen im Gesetzentwurf der Landesregierung nicht vor“, kritisiert Mürvet Öztürk, integrations- und migrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN. Die Anhörung von Sachverständigen im wissenschafts- und kulturpolitischen Ausschuss habe gezeigt, dass vor allem eine umfassende Beratung der Personen wichtig ist, die ein Anerkennungsverfahren ihrer Abschlüsse einleiten möchten. Doktorhut, Hochschulpolitik, Integration„Ein Beratungsanspruch muss Bestandteil des Gesetzes sein. Bundesagentur, Jobcenter, Handwerks- und Handelskammern bieten solche Beratungen an. Effektiver ist es aber, die Beratung gesetzlich festzuschreiben und die vorhanden Kapazitäten so zu bündeln, dass Antragstellerinnen und Antragsteller nicht an verschiedenen Stellen anklopfen müssen.“

Nach Ansicht der GRÜNEN ist die Finanzierung und Bereitstellung von Nachqualifizierungsangeboten und berufsbezogenen Deutschkursen unzureichend geregelt. Dazu Öztürk: „Der schwarz-gelbe Gesetzentwurf regelt nicht, wie mit Abschlüssen umgegangen werden soll, die nur teilanerkannt werden. Ziel muss sein, die vorhandenen Qualifikationen dieser Menschen für den Arbeitsmarkt so gut es geht zu nutzen. Daher werden wir GRÜNE uns dafür einsetzen, dass die wertvollen Anregungen aus der heutigen Anhörung im Gesetz Beachtung finden.“

Zur Vereinheitlichung und Verbesserung des Anerkennungsverfahrens ausländischer Berufsabschlüsse hat die Bundesregierung im Dezember 2011 das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz beschlossen. Auf Grundlage dieses Bundesgesetzes haben die Länder sich verpflichtet, die berufsrechtlichen Regelungen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen anzupassen, um auch für diese Berufe die Anerkennungsverfahren zu ermöglichen. Ziel dieser Gesetzgebung ist es, den deutschen Arbeitsmarkt für ausländische Fachkräfte zu öffnen und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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