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14.07.2016

Aktuelle Stunde zur Verschärfung des Sexualrechts: „Nein heißt künftig Nein“

„Mit der Verschärfung des Sexualstrafrechts hat der Bundestag in der letzten Woche endlich eine große Lücke im Sexualstrafrecht geschlossen. Er hat damit eine wichtige Forderung vieler Frauenverbände und Frauenorganisationen quer durch alle Parteien endlich aufgegriffen und dafür gesorgt, das auch im Sexualstrafrecht ‚Nein‘ künftig ‚Nein‘ heißt“, erklärt Sigrid Erfurth, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Aktuellen Stunde des Hessischen Landtags.„Ich bin sehr froh, dass der Bundesjustizminister noch die Kurve gekriegt und seinen ursprünglichen Gesetzentwurf nachgebessert hat. Sexuelle Handlungen die gegen den erklärten Willen einer Person geschehen, stehen künftig unter Strafe und das ist gut so!“

Das Opfer – in der Mehrzahl der Fälle eine Frau – muss jetzt nicht mehr nachweisen, dass es sich auch hinreichend gewehrt hat und es bleibt der Frau nach dem Trauma eines sexuellen Übergriffs künftig erspart nachzuweisen, dass der Täter Gewalt angewendet hat oder sie an Leib und Leben bedroht hat.„Dieser Erfolg ist vielen Personen zu verdanken – auch einigen Hessinnen und Hessen. Darum will ich ausdrücklich Danke sagen an all die Vereine und Ver-bände, die zum Beispiel im Landesfrauenrat über ihre Netzwerke Lobbyarbeit für ein wichtiges frauenpolitisches Anliegen gemacht haben“, betont Erfurth. „Und ich will mich besonders bei Justizministerin Eva Kühne-Hörmann bedanken, die bei den Beratungen im Bundesrat über die Parteigrenzen hinweg daran gearbeitet hat, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung im entscheidenden Paragraph 177 des Strafgesetzbuches (StGB) endlich angepasst wurde.“

„Mit der Änderung wird das Sexualstrafrecht endlich auch an die 2014 in Kraft getretenen Istanbul-Konvention angepasst, die von der Bundesregierung bisher nicht umgesetzt wurde. Auch ein bereits im Juli 2015 eingebrachter Gesetzentwurf der GRÜNEN Bundestagsfraktion, führte nicht zu Änderungen, weil der Bundesjustizminister bis letzte Woche noch der Meinung war, es bestünde kein Handlungsbedarf. Dieser Spuk hat jetzt endlich ein Ende und es heißt auch dank der Unterstützung aus Hessen: ‚Nein heißt Nein!‘“

Hintergrund: Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlichen Vertrag, den bisher 39 Staaten unterzeichnet haben und in dem die Unterzeichnerstaaten sich zur Verhütung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt verpflichten. Artikel 36 der Übereinkunft verlangt, nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr unter Strafe zu stellen.


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