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17.12.2015

Aktuelle Stunde zur Abberufung des Abgeordneten Irmer vom Ausschussvorsitz des Unterausschuss Heimatvertriebene: Vorschlagsrecht für den Vorsitz liegt allein bei der CDU

„Wir als GRÜNE haben uns immer klar und unmissverständlich von inakzeptablen Aussagen des Abgeordneten Irmer distanziert. Herr Irmer vertritt rechte Thesen, die populistisch und gefährlich sind. Diese Kritik haben wir auch im Plenum des Landtages immer wieder deutlich zum Ausdruck gebracht und werden dies weiter tun“, erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, Angela Dorn.

Der Hessische Landtag habe keine Möglichkeit zur Abberufung des Vorsitzenden des Landtags-Unterausschusses für Heimatvertriebene und Wiedergutmachung (UHW). „Die seit Jahren geltende, stets einmütig beschlossene Geschäftsordnung des Landtags gibt dies nicht her“, erläutert Dorn. „Hier ist klar vereinbart und verbindlich geregelt, dass das Vorschlagsrecht für die Ausschussvorsitze bei den Fraktionen liegt. Eine Abberufung von Seiten des Landtages sieht die Geschäftsordnung nicht vor.“

Dorn wies erneut darauf hin, dass der Unterausschuss für Heimatvertriebene in der Regel keine parlamentarischen Initiativen behandelt: „Insbesondere die Initiativen zur Integrations- und Flüchtlingspolitik werden im Sozialausschuss beraten. Und prinzipiell gilt: Kein Ausschussvorsitzender bestimmt die Politik der Landesregierung – schon gar nicht Herr Irmer.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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