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05.12.2018

Änderung der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags

Der Hessische Landtag hat in seiner 150. Sitzung auf Grundlage eines gemeinsamen Dringlichen Antrags der Fraktionen der CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der FDP Änderungen der Geschäftsordnung beschlossen. „Die mit großem zeitlichen Vorlauf und in kollegialen Beratungen betriebene Aktualisierung und Überarbeitung der Geschäftsordnung wurde mit der heutigen Beschlussfassung zu einem einvernehmlichen Ende gebracht – Die Kolleginnen und Kollegen des 20. Hessischen Landtags können damit auf eine sehr gute Grundlage zurückgreifen“, betonen die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen.

„Die Änderungen wurden aufgrund der Erfahrungen aus der parlamentarischen Praxis zum Teil schon in vorherigen Wahlperioden vorbereitet. Daran anknüpfend hat man in regelmäßigen Sitzungen über mehrere Monate einen zwischen allen Fraktionen einvernehmlich vereinbarten Antrag erarbeitet und eingebracht. Denn mit der Konstituierung des Landtags muss unmittelbar eine Geschäftsordnung in Kraft gesetzt werden. Dabei hat man in der Vergangenheit regelmäßig auf die meist unveränderte Geschäftsordnung der vorausgehenden Wahlperiode zurückgegriffen. Vor diesem Hintergrund waren sich alle Fraktionen einig, dass eine umfassende Änderung mit großem zeitlichem Vorlauf erfolgen muss. Dieses Ziel konnte diesmal in kollegialen Beratungen erreicht werden“.

Neben einer Vielzahl von Klarstellungen und redaktionellen Überarbeitungen, wurden auch materielle Änderungen vorgenommen, die nachfolgend auszugsweise aufgeführt sind:

Der Hessische Landtag wird digitaler:

• Es wurde eine Generalklausel zur elektronischen Einreichung von parlamentarischen Initiativen sowie zur elektronischen Verteilung von Drucksachen in der Geschäftsordnung verankert. Dies umfasst auch die Möglichkeit zur elektronischen Verteilung von Einladungen zu Plenar- und Ausschusssitzungen.

Der Hessische Landtag wird bürgernäher:

• Eine weitere Änderung sieht die Einführung der Massen- und Mehrfachpetitionen vor, zudem wurde ein Beschleunigungsgebot im Petitionsverfahren mit aufgenommen

Der Hessische Landtag wird moderner:

• Um Ungenauigkeiten bei den kleineren Fraktionen besser abbilden zu können, wird das Zählverfahren, das bei Wahlverfahren/Sitzverteilungen nach der Geschäftsordnung angewendet wird von Hare-Niemeyer auf Sainte-Laguë/Schepers umgestellt. Der Deutsche Bundestag wendet dieses Verfahren schon seit der vorausgegangenen Wahlperiode an.

• Bei den Aktuellen Stunden ist es einer Rednerin oder einem Redner nun erlaubt bei Vorliegen entsprechender Redezeit mehrfach das Wort zu ergreifen. Durch diese Möglichkeit zur Erwiderung und Gegenrede wollen wir dieses parlamentarische Element noch interessanter gestalten.

• Die Ordnungsmaßnahmen wurden in Teilen neu gefasst, dabei gestaffelt und um das Element der Rüge erweitert. Zudem wurde der nachträgliche Sitzungsausschluss eingeführt, der dem Präsidium bei schwierigen Entscheidungen über die Verletzung der Würde des Landtags den Raum lässt, abgewogene und rechtssichere Entscheidungen zu treffen.

• Zudem wurde, wie in den Geschäftsordnungen anderer Bundesländer, die Möglichkeit geschaffen, unter hohen Hürden wie Zweidrittelmehrheit und weiteren formalen Voraussetzungen, auch ein Mitglied des Präsidiums abzuwählen.

Der Änderungsantrag der Fraktionen zur Geschäftsordnung des Hessischen Landtages hat die Drucksachen-Nummer 19/6853 und kann unter folgendem Link abgerufen werden: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/3/06853.pdf


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag

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