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30.01.2013

Änderung des Glückspielgesetzes: Interessanter Vorschlag – das Ende muss aber bedacht werden

Spielhalle, InnenpolitikDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält die Initiative der SPD für eine Änderung des Glückspielgesetzes und damit die Verstetigung der Einnahmen für die gesetzlich festgelegten Empfänger (Destinatäre) für einen interessanten Vorschlag, der aber in der Anhörung des Innenausschusses genauer auf die Auswirkungen für andere Bereiche untersucht werden muss. „Das Ansinnen, den Destinatären Landessportbund, Liga freier Wohlfahrtsverbände, Hessischer Jugendring, Träger außerschulischer Jugendbildung und Ring politischer Jugend mehr Planungssicherheit bei der Finanzausstattung zu geben, ist nachzuvollziehen. Wir plädieren aber dafür, das Ende eines solchen Vorschlages zu bedenken. Denn die Mittel, die man den Destinatären über die im Gesetz festgelegten Prozentsätze hinaus bereit stellt, fehlen an anderer Stelle im Haushalt“, so der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich.

Im Jahr 2011 wurden aus den Abführungen von Hessenlotto neben den 34,766 Millionen Euro für die Destinatäre auch 83,3 Millionen Euro zur Förderung sportlicher, kultureller, sozialer und denkmalpflegerischen Zwecken bereit gestellt. Insgesamt führte Lotto-Hessen im Jahr 2011 für Destinatäre, Steuern und zweckgebundene Mittel in Höhe von 219,163 Millionen Euro an den Landeshaushalt ab. „Wenn man jetzt den Destinatären mehr Finanzmittel garantiert, indem man eine Untergrenze bei der Förderung einzieht, muss man auch sagen, dass dieses Mehr an Finanzmitteln für die Destinatäre zu Lasten anderer Zwecke geht.“

„Einer der Hauptgründe für die zurückgehenden Einnahmen durch Lotto-Hessen und damit für die Schwankungen der Finanzausstattung der Destinatäre ist der unzulängliche Glückspielstaatsvertrag. Der Staatsvertrag sorgt dafür, dass ein Milliardengeschäft bei den Sportwetten illegal im Internet stattfindet, anstatt reguliert bei konzessionierten Anbietern in Deutschland.“

Nach Überzeugung der GRÜNEN müsse man ehrlicherweise auch sagen, dass andere Verbände und Vereinigungen die Probleme der Destinatäre gern hätten. Denn der Vorteil einer gesetzlich geregelten Förderung sei ein Privileg, dass nur wenige Institutionen hätten.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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