Vanessa Gronemann, Obfrau im UNA 20/2 der GRÜNEN Landtagsfraktion anlässlich der 42. Öffentlichen Sitzung des Untersuchungssauschusses zum rassistischen Terroranschlag vom 19. Februar 2020 in Hanau:
„In der heutigen 42. Sitzung hat der Untersuchungsausschuss den Abschlussbericht des Untersuchungssauschusses zum rassistischen Terroranschlag vom 19. Februar 2020 beschlossen. Der Untersuchungsausschuss hatte das Anliegen einen abgestimmten gemeinsamen Bericht zu erreichen. Dies haben wir auch in weiten Teilen innerhalb der Feststellungen, Bewertungen und Handlungsempfehlungen über die Fraktionsgrenzen hinaus umsetzen können. Nach Ansicht der GRÜNEN wäre auch ein vollständiger gemeinsamer Bericht möglich gewesen.
Wichtig war für die GRÜNEN insbesondere eine Entschuldigung gegenüber den Angehörigen festzuhalten, dass es den staatlichen und kommunalen Behörden nicht gelungen ist, sie davor zu schützen, Opfer eines rassistischen Anschlags zu werden. Zudem sind wir der Ansicht, dass sowohl vor, als auch nach der Tat von den hessischen Behörden Fehler gemacht wurden und damit an vielen Stellen Grund zu der Annahme besteht, dass ein anderes Handeln der zuständigen Behörden, das Durchführen der Tat erschwert oder den Ablauf der Tat verändert hätte. Hätte der Täter keinen Waffenschein gehabt, wäre es für ihn schwieriger gewesen, an Waffen zu kommen. Hätte der Notruf der Situation angemessen funktioniert, wäre ein Einwirken auf Vili Viorel Păun möglich gewesen und er könnte möglicherweise noch leben. Wäre der Notausgang in der Vergangenheit nicht regelmäßig verschlossen gewesen und wäre sein ordnungsgemäßer Zustand durchgesetzt worden, wären die Opfer nicht davon ausgegangen, dass er verschlossen ist und hätten eine Chance gehabt zu fliehen. Wäre mit den Angehörigen der Opfer angemessen umgegangen worden, hätte eine zusätzliche Traumatisierung und weitere Zweifel am Funktionieren staatlicher Institutionen vermieden werden können.“
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