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14.12.2012

Dienstrechtsmodernisierungsgesetz - GRÜNE: Grundfragen bleiben weiter unbeantwortet

Hochhaus, Büro, InnenpolitikAuch mit dem vorgelegten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz wird nach Auffassung der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine der Grundfragen, wie das Dienstrecht in Zeiten enger werdender Finanzausstattungen der Länder zukunftsfähig gemacht werden kann, nicht wirklich beantwortet. „Wir brauchen einen guten und leistungsfähigen öffentlichen Dienst, wir wollen auch in Zukunft gute und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, dies muss aber mit den begrenzten Haushaltsmitteln des Landes bewerkstelligt werden“, resümiert Jürgen Frömmrich, innenpolitsicher Sprecher der GRÜNEN.

„Die Vorschläge der mit Experten besetzten Mediatorengruppe von 2009 wurden im Wesentlichen aufgenommen, das begrüßen wir ausdrücklich. Insbesondere die Abschaffung des einfachen Dienstes und die Verbesserung einiger Einstiegsgehälter waren dringend geboten. Schade, dass das so lange auf sich warten ließ. Auch die Einführung des Altersgeldes ist grundsätzlich ein guter Ansatz. Man wird aber genau rechnen müssen, was dieses Altersgeld das Land Hessen am Ende wirklich kosten kann. Die Möglichkeit eines Wechsels von der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst und umgekehrt ist im Prinzip ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn aber künftig Beamte, die in die Privatwirtschaft wechseln, ihre beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche mitnehmen können muss geklärt werden, wie der Staat es schaffen kann, etwa die besten Steuerfachkräfte oder die Beamten in komplexen Genehmigungsverfahren im öffentlichen Dienst zu halten. Es kann nicht das Interesse Hessens sein, gute Leute gut auszubilden, damit sie dann ihre Qualifikation für andere einsetzen, bei Mitnahme der bis dahin angefallenen Versorgungsbezüge. Dieser Weg darf keine Einbahnstraße sein, das Land muss von einer solchen Lösung auch profitieren. Hier müssen wir in der Anhörung noch mal genauer fragen, wie eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden werden kann.“

Die Hebungen im Bereich der Polizei und der Grundschulrektoren seien grundsätzlich zu begrüßen, der Beförderungsstau bei der Polizei sei schon seit Jahren ein Thema. Aber auch diese Regelungen würden am Ende rund zwölf Millionen Euro mehr kosten. Es müsse noch im Detail dargelegt werden, wie diese Mittel durch ressortinterne Umschichtungen aufgebracht werden können.

„Der Zeitpunkt, zu dem das Gesetz jetzt kommt ist schon erstaunlich“, bemerkt Frömmrich weiter.  „Sieben Jahre hat man sich Zeit gelassen, um nun pünktlich ein Jahr vor der Landtagswahl Wohltaten an die Beamtinnen und Beamten zu verteilen. Die Personalpolitik nach Gutsherrenart der vergangenen Jahre ist aber bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes noch sehr gut in Erinnerung. Die 42-Stunden-Woche und die Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld haben einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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