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14.03.2018

Zweites Gesetz zur Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes

Friedhofs- und Bestattungsgesetz: Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit ist ein wichtiger Schritt

Die GRÜNEN im Landtag sind sehr froh, dass hessische Kommunen künftig Grabsteine aus Kinderarbeit verbieten können. „Mit dem neuen Friedhofs- und Bestattungsgesetz schaffen wir Rechtssicherheit für Kommunen, die in ihren Friedhofssatzungen nur Grabsteine zulassen, die ohne ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden“, erklärt Eva Goldbach, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Damit kommen wir einem Wunsch der Kommunen nach. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2013 Satzungen mit solchen Regelungen für unzulässig erklärt, weil dazu in den entsprechenden Gesetzen auf Länderebene die Ermächtigung fehlte. In Hessen schaffen wir diese Voraussetzung jetzt.“

„Dieser Schritt zum Schutz der Kinderrechte ist aus GRÜNER Sicht dringend nötig“, betont Goldbach. „Seit den 90er Jahren überschwemmen Steine aus Indien den europäischen Markt. Obwohl auch in Indien Kinderarbeit verboten ist, berichten Menschenrechtsorganisationen immer wieder über Kinder, die in Steinbrüchen schuften, statt in der Schule zu lernen. Bei bis zu 40 Grad Hitze behauen sie ohne Schutzkleidung Steine, die zu einem großen Teil nach Europa exportiert werden. Viele erkranken an der tödlichen Staublunge (Silikosis). Schätzungen zufolge setzen skrupellose Unternehmer eine Million Kinder weltweit unter schlimmsten Bedingungen in Steinbrüchen ein, davon rund 150.000 in Indien. Die Konvention der internationalen Arbeitsorganisation ILO, die auch Deutschland unterzeichnet hat, schreibt unverzügliche und umfassende Maßnahmen gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit vor.“

„Wir sind daher doppelt in der Pflicht, uns um den Schutz der Kinder in den Ländern zu kümmern, aus denen unsere Güter stammen: zum einen nach den Menschenrechten und den Konventionen, die auch für Deutschland bindend sind, zum anderen aus ethischen Gründen. Beim Import von Natursteinen ist dies möglich und machbar. Es gibt mehrere Zertifizierungsinstitute, die in den Herkunftsländern der Steine die Produktion nach sozialen Kriterien überprüfen, zu denen auch der Ausschluss von Kinderarbeit zählt.  Diese Firmen werden vom Steinbruch bis zur Verschiffung überprüft und unangemeldet kontrolliert. Neben der Einhaltung von Kriterien wie dem Verbot von Kinderarbeit, fairen Löhnen, menschlichen Arbeitszeiten und Arbeitssicherheit wird auch die Verwendung von Chemikalien geprüft.“

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