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15.11.2012

Zukünftige Finanzierung des ÖPNV nachhaltig sichern – ÖPNV-Gesetzentwurf dringend veränderungsbedürftig

ÖPNV-Gesetz ─ GRÜNE: Schwarz-Gelb orientierungslos im Verkehr

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert den schwarz-gelben Gesetzentwurf zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als „wirkungslos und rückschrittlich“. „Der Entwurf beschränkt sich darauf, eine Finanzierungslücke festzustellen, zeigt aber keinerlei Lösungsvorschläge. Die einzige Antwort, die der Landesregierung einfällt, ist die Schaffung einer neuen Stelle in Person eines Mobilitätsbeauftragten, der mit 50.000 Euro vom Land finanziert wird. Das ist das einzige Geld, das das Land für Busse und Bahnen in die Hand nimmt. Alles andere kommt vom Bund oder den Kommunen. So verächtlich darf man Bus und Bahn nicht behandeln“, kritisiert die verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN, Karin Müller. „Das Gesetz gibt bisher keine Antworten auf die Fragen, wie Mobilität in Hessen in Zukunft aussehen soll, und welchen Beitrag Bus und Bahn für den Klimaschutz haben können. Der Ankündigung eines großen Wurfes sind mit dem vorliegenden Entwurf keine Taten gefolgt.“

DIE GRÜNEN kritisieren den Vorschlag der Landesregierung, die ab 2015 entstehende Finanzierungslücke von bis zu 140 Millionen Euro durch freiwillige Zusammenarbeit der Nahverkehrsorganisationen oder der Einrichtung eines Mobilitäts- und Koordinierungsrates zu schließen. „Das hört sich nach kostenintensiven, zusätzlichen Verwaltungsstrukturen an, aber nicht nach Zukunftsvisionen für Busse und Bahnen in Hessen.“

„Auf Bundesebene ist es nach intensiven Beratungen gelungen, ein gemeinsames Personenbeförderungsgesetz zu verabschieden. Das war der Grund, warum die Landesregierung das alte Gesetz zweimal verlängert hat, und sich der Hessische Landtag erst jetzt mit dem Thema auseinandersetzt. Aber in dem vorgelegten Gesetzentwurf werden die Errungenschaften des Bundesgesetzes ignoriert. Kein Wort zum Thema Barrierefreiheit, kein Wort zu Fernbuslinien. Wenn es plötzlich keine Notwendigkeit mehr für Anpassungen gibt, hätte man auch vor drei Jahren schon ein neues Gesetz für Hessen auf den Weg bringen können.“

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