Länderfinanzausgleich: Einigung der Länder ist ein historischer Schritt für mehr Gerechtigkeit
Als „historische Einigung für mehr Gerechtigkeit unter den Bundesländern“ bezeichnen DIE GRÜNEN im Landtag die Vereinbarung unter den Ministerpräsidentinnen und
-präsidenten der für ein Modell zur Neuordnung des Finanzausgleichs ab 2020. „Das alte System des Länderfinanzausgleichs, in dem es wenige ,Geberländer’ – darunter Hessen – und viele ,Nehmerländer‘ gibt, wird der Wirklichkeit schon lange nicht mehr gerecht“, erläutert Sigrid Erfurth, finanzpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag. „Die Umstellung auf eine neue Verteilung der Umsatzsteuer greift Anregungen auf, die unter anderem die hessischen GRÜNEN schon vor längerer Zeit vorgeschlagen haben. Dass es den Ländern mit ihren unterschiedlichen Interessen gelungen ist, sich auf ein solches Modell zu einigen, ist eine großartige Nachricht – der deutsche Föderalismus hält positive Überraschungen bereit.“
„Hessen mit seine starken Finanz- und Wirtschaftskraft steht zu seiner Verantwortung, die schwächeren Länder solidarisch zu unterstützen. Das föderale Modell der Bundesrepublik Deutschland wäre ohne einen Ausgleich nicht funktionsfähig“, erläutert Erfurth. „Die Einigung unter den Ländern sieht nun eine neue Berechnung vor, die für Hessen zwar auch bedeutet, dass die große Finanzkraft der hessischen Kommunen stärker in die Berechnung einfließt. Unter dem Strich gelingt es aber, das Ausgleichssystem solidarisch zu halten und zugleich die Anreize für eigenverantwortliches Handeln in den Ländern zu stärken. Hessen würde nach der Modellberechnung im Jahr 2020 um rund 580 Millionen Euro entlastet.“
Erfurth appellierte an den Bund, die wertvolle Einigung unter den 16 Ministerpräsidentinnen und -präsidenten nicht aufs Spiel zu setzen. „Die Einigung geht davon aus, dass sich der Bund von 2020 an mit rund 9,6 Milliarden Euro an der Neuordnung der Bund-Länder-Finanz-beziehungen beteiligt. Angesichts des vorliegenden Angebots des Bundesfinanzministers von 8,5 Millionen Euro, des Volumens der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern insgesamt und der Tatsache, dass das Umsatzsteueraufkommen bis 2020 voraussichtlich deutlich wachsen wird, darf dieser Schritt kein Hindernis sein.“