Inhalt

20.02.2019

Regelung des Übergangszeitraums nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Hessisches Brexit-Übergangsgesetz - HBrexitÜG)

Brexit-Gesetz: Großbritannien gehört zu Europa – auch nach einem Ausstieg aus der EU

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag wäre es wünschenswert, wenn das heute vom Landtag beschlossene hessische Brexit-Übergangsgesetz unnötig wäre. „Viele in Europa hätten sich gewünscht, dass sich die Briten nie für den Brexit entschieden hätten. Letztlich müssen wir aber die Entscheidung der britischen Bevölkerung akzeptieren und uns mit den Konsequenzen auseinandersetzen“, erklärte Mirjam Schmidt, für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mitglied im Europausschuss. Das Brexit-Übergangsgesetz soll für den Fall eines geregelten Brexits während der geplanten Übergangsphase Rechtsklarheit für die Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen in Hessen schaffen.

„Die Befürworter des Brexits haben sich seit dem Referendum vor zwei Jahren aus ihrer politischen Verantwortung zurückgezogen. Sie lassen das britische Volk mit den Konsequenzen des Ausstiegs aus der Europäischen Union allein“, so Schmidt weiter. „Inzwischen werden die Rufe derer lauter, die ein zweites Referendum fordern. Besonders junge Menschen, die ihre Zukunft in Europa sehen, haben erkannt, welche Gefahren in einem Austritt aus der EU bestehen. Es ist immer noch nicht klar entschieden, was am 29. März passiert, ob es einen geregelten oder einen ungeregelten Brexit gibt, eine Verschiebung des Termins oder ein zweites Referendum. Fest steht aber: Die EU ist Großbritannien mit dem vorgeschlagenen Abkommen weit entgegen gekommen. Es brächte Rechtssicherheit für die Wirtschaft, eine geregelte Übergangsphase, um über das künftige Verhältnis vernünftig verhandeln zu können, und es wahrt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Auch die Frage der Grenze zwischen Nordirland und Irland ist keine rein britische: Es geht um den Frieden in Europa.“

„Großbritannien ist und bleibt Teil unserer Werte- und Handlungsgemeinschaft in Europa. Dieses Europa steht vor großen Herausforderungen, ob es um Klimaschutz, Migration, Sicherheit oder andere wichtige Entscheidungen für ein gutes Zusammenleben geht. Deshalb muss Ziel eines jeden Abkommens die gute und fruchtbare Zusammenarbeit zwischen der EU und Großbritannien sein. Tendenzen, die eine Rückkehr zum Nationalismus wollen, stellen wir uns mit aller Kraft entgegen. Kleinstaaterei und nationale Egoismen dürfen diese wunderbare Idee einer großen Solidargemeinschaft nicht zerstören. Das friedliche, vielfältige, gemeinsame Europa kommt vielen wie eine Selbstverständlichkeit vor – aber es ist eine große historische Leistung.“

Zum Thema