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04.03.2009

Landessozialberichterstattung einschließlich Armuts- und Reichtumsbericht

GRÜNE legen Gesetzentwurf zur Armuts- und Reichtumsberichterstattung vor

Wir GRÜNE haben seit Jahren das Ziel, dass die Sozialpolitik des Landes in der Planung und Durchführung sich immer darauf stützen können muss, die verschiedenen Programme und Maßnahmen in ihrer Wirkung zu bewerten. In den meisten Bundesländern geschieht dies durch eine Landessozialberichterstattung, in den meisten inzwischen fortentwickelt und erweitert um eine Berichterstattung über Armut und Reichtum. Ziel von Sozialpolitik muss es sein, der Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken und gesellschaftliche Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger von Klein an bis ins hohe Alter zu gewährleisten“, unterstreicht die sozialpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kordula Schulz-Asche, in der heutigen Plenardebatte um einen Armuts- und Reichtumsbericht.

„Im Koalitionsvertrag von FDP und CDU heißt es, man wolle den Armuts- und Reichtumsbericht zu einem aussagekräftigen Sozialbericht weiterentwickeln. Daraus ist zu schließen, dass keinerlei Fachkenntnis an dieser Stelle in den Vertrag eingeflossen ist, denn es gibt in Hessen trotz sechs parlamentarischer Initiativen aufgrund der beharrlichen Weigerung der CDU-Landesregierung in den letzten zehn Jahren gar keinen Bericht zum Weiterentwickeln. Mit unserem Gesetzentwurf bieten wir eine gute Grundlage für eine solide und in die Zukunft gerichtete Berichterstattung in Hessen.“

„Der Gesetzentwurf basiert auf unserem Vorschlag aus der 17. Wahlperiode und wurde entsprechend überarbeitet, eingeflossen sind die rechtsförmige Prüfung des Justizministeriums sowie die Ergebnisse der Anhörung im Sozialpolitischen Ausschuss im September 2008. Der Bericht soll jeweils in der ersten Hälfte einer Legislaturperiode erstellt werden. Wir haben uns überzeugen lassen, dass kürzere Berichtszeiträume nur den Aufwand, nicht aber die Aussagekraft des Berichtes erhöhen. Mit jährlichen Sonderberichten allerdings können spezielle aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen zeitnah beschrieben werden. Damit wird ein Frühwarnsystem eingerichtet und kurzfristige Problemlösungen ermöglicht.“

„Im Mittelpunkt des Berichts soll die Beschreibung der Lebenslagen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen stehen, vor allem von Kindern und Jugendlichen, aber z.B. auch Menschen mit Migrationshintergrund, älteren oder behinderten Menschen. Beschrieben wird nicht nur die finanzielle Situation, sondern auch Möglichkeiten und Potenziale der Teilhabe an Bildung, Arbeit, Gesundheit, Wohnen – und nicht zu vergessen ihrer Partizipationsmöglichkeiten. Im Ergebnis soll der Bericht damit ermöglichen, laufende Programme zu bewerten und Empfehlungen auszusprechen zur Bekämpfung und Vermeidung von Armut. Dies ist nur möglich in enger Kooperation mit den Kommunen und den Wohlfahrtsverbänden. Für die konzeptionelle und inhaltliche Betreuung ist deshalb auch ein Beirat vorgesehen, der neben den Kommunen und Verbänden auch wissenschaftliche Beratung sicherstellt.“

„Armut und Reichtum“, so Kordula Schulz-Asche, „ist kein ausschließlich hessisches Problem. Und wirksame Programme und Ideen gibt es auch nicht nur in Hessen. Die Vergleichbarkeit mit anderen Bundesländern und mit der bundesweiten Entwicklung ist daher anzustreben. Wir haben mit diesem Entwurf eine wichtige Grundlage für eine umfassende Landessozialberichterstattung gelegt.“

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