Inhalt

24.01.2013

Hessisches Tierschutzklagerecht und die Mitwirkungsrechte für anerkannte Tierschutzorganisationen - 2. Lesung

GRÜNE fordern Klagerecht von Tierschutzverbänden

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert in ihrem Gesetzentwurf ein Recht der Tierschutzverbände auf Klage und Beteiligung und will damit eine Rechtslücke im Tierschutz schließen. „Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz in die Praxis umsetzen. Damit würde erstmalig überhaupt die Möglichkeit geschaffen, Defizite im Tierschutz vor Gericht bringen zu können“, so Ursula Hammann, tierschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN. Anerkannte Tierschutzverbände könnten damit bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz bestehende tierschutzrechtliche Regelungen im Interesse und zum Wohl der Tiere einklagen.

DIE GRÜNEN kritisieren die Verweigerungshaltung der schwarz-gelben Landesregierung. „CDU und FDP lassen keine Gelegenheit aus, um auf die Bedeutung der Tiere als Mitgeschöpfe hinzuweisen. Wenn es aber um die reale Umsetzung geht, sieht die Bilanz dieser Landesregierung schlecht aus. CDU und FDP sind keine Anwälte der Tiere.“ DIE GRÜNEN bedauern, dass die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP nicht die Kraft haben, dem Tierschutz Recht zu verschaffen. Dazu Hammann: „Die Koalition zeigt sich auch im Tierschutz rückständig, erschöpft und verbraucht. Dabei wollen wir keine gesetzlichen Normen verschärfen. Es geht nur darum, dass bereits bestehende Regelungen zum Tierschutz auch einklagbar werden. Den Schützern von Tieren wollen wir lediglich ein Klagerecht einräumen, wie es die Verbraucher bereits haben.“

Neben den Tierschutzorganisationen sollen nach dem GRÜNEN Gesetzentwurf auch Stiftungen klagen können. „Wir wollen eine Stiftung Hessischer Tierschutz. Auch ihr muss ein Klagerecht ermöglicht werden. Die seit Jahren gängige Praxis der Verbandsklage im Naturschutzbereich zeigt, dass die anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände dieses Instrument sorgsam einsetzen und die Bedenken der damaligen Kritiker nicht eingetreten sind. Die Tierschutzorganisationen haben schon mit Blick auf ihre schwierige Finanzlage keine Absicht zur Klage um der Klage willen.“ DIE GRÜNEN setzen auf eine präventive Wirkung der Verbandsklage. „Bei Vorhaben, die gegen die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verstoßen, muss dann mit Gerichtsurteilen und Vollstreckungsmaßnahmen gerechnet werden. Damit kann der Tierschutzgedanke in Planungsvorhaben rechtzeitig berücksichtigt werden.“

Zum Thema