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07.07.2021

Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen

Für ein inklusives Hessen – Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen

2. Lesung zum Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen Silvia Brünnel, Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion für Inklusion heute im Plenum:

„In dieser Woche soll das Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen verabschiedet werden: das Gehhörlosengeld beträgt 150 Euro und das Taubblindengeld das Doppelte des Blindengeldes, ca. 1.300 Euro. Im Vergleich zu den Ländern, die bereits ein Gehörlosengeld eingeführt haben, ist Hessen in Bezug auf die Höhe des Betrags mit an der Spitze. Dies trifft auch auf das Taubblindengeld als auch auf das bereits bestehende Landesblindengeld zu. Aufgrund der Ergebnisse der Anhörungen wird von Seiten der Koalitionsfraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der heutigen Plenarsitzung noch einmal ein Änderungsantrag zu diesem Gesetz eingebracht, der eine Nachbesserung in Bezug auf die Dynamisierung, die Anerkennung der Merkzeichen „Bl“ und „Gl“ neben „TBl“ im Schwerbehindertenausweis als auch die Leistungsberechtigung im Falle einer Aufnahme in eine hessische Einrichtung vorsieht. Mit dem Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen schließen wir eine weitere Lücke und tragen dazu bei, Hessen noch inklusiver zu machen – denn jede*r ist hier willkommen.“