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09.09.2010

Gesetz zur Schuldenbremse

Schuldenbremse: Antrag der GRÜNEN angenommen – Anhörung wird stattfinden

Als „ersten ermutigenden Schritt hin zu einem neuen Stil“ wertet die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die heutige Zustimmung von CDU und FDP zu einem Antrag der GRÜNEN, eine umfassende Anhörung zur Schuldenbremse durchzuführen. DIE GRÜNEN hatten dazu gestern einen Dringlichen Entschließungsantrag* in den Landtag eingebracht.

„Zur Schuldenbremse muss es eine breite gesellschaftliche Debatte geben. Da die Wählerinnen und Wähler das letzte Wort über die Verfassungsänderung haben werden, müssen sie so gut wie möglich darüber informiert werden. Das Gesetzgebungsverfahren muss deshalb besonders sorgfältig und transparent durchgeführt werden. Die Anhörung ist ein Schritt dazu, wir freuen uns, dass CDU und FDP unserem Antrag zugestimmt haben“, teilt die finanzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Sigrid Erfurth, mit.

„In der Anhörung sollen alle gesellschaftlichen Kräfte ihre Bewertungen und Vorstellungen zur Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung darstellen können. Zusätzlich sollen Sachverständige gehört werden, die zu den gesellschaftlichen, ökonomischen und rechtlichen Wirkungen der Schuldenbremse Stellung nehmen.“