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18.06.2020

Gesetz zur Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich

Ein Semester mehr für alle!
Hessen schafft finanzielle und rechtliche Sicherheit für Studierende im Corona-Semester

„Für alle hessischen Studierenden gilt jetzt: Das aktuelle Semester zählt nicht in die Regelstudienzeit und wird nicht auf das BAföG angerechnet. Das Sommersemester ist für Studierende eine große Herausforderung. Digitale Vorlesungen, Ausfall von Praktika, geschlossene Bibliotheken und fehlende Kinderbetreuung führen für Studierende verständlicherweise zu Verzögerungen im Studium. Deshalb ist es notwendig, dass das aktuelle Semester nicht in die normale Regelstudienzeit zählt und Studierende ein Semester zusätzlich BAföG beziehen können“, begründet Nina Eisenhardt, hochschulpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, den Beschluss im Hessischen Landtag.

„Bundesministerin Karlizcek hat den Studierenden versprochen, dass BAföG-Geförderte wegen der Corona-Pandemie keine Nachteile erleiden. Darauf verlassen sich die Studierenden. Doch die Bundesregierung hat die entsprechenden Regelungen im BAföG bis heute nicht angepasst. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen in Hessen jetzt dafür gesorgt, dass auch in Zeiten der Pandemie Bildungsgerechtigkeit nicht unter die Räder kommt. Unsere Regelung bedeutet für BAföG-Geförderte keinen bürokratischen Weg mit unsicherem Ausgang, sondern das zusätzliche Semester gilt für alle im Sommersemester immatrikulierten Studierenden ohne zusätzlichen Antrag,“ erklärt Eisenhardt.

Das „Gesetz zur Ermächtigung vom Erlass von Rechtsverordnungen zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich“ ermöglicht der hessischen Landesregierung, in Ergänzung des hessischen Hochschulgesetzes eine Verordnung zu erlassen, die eine individuelle Regelstudienzeit von einem Semester zusätzlich für alle im Sommersemester immatrikulierten Studierenden vorsieht. Eine entsprechende Verordnung hat die GRÜNE Wissenschaftsministerin Angela Dorn, wie im Gesetz vorgesehen, dem Parlament bereits vorgelegt. Das „Corona-Semester“ wirkt sich dabei nicht auf die Aufnahmekapazitäten oder die finanziellen Mittel aus dem Hochschulpakt aus.

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