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27.03.2014

Gesetz zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes

GRÜNE: „Endlich wieder echter Bannwaldschutz in Hessen“ – Regierungskoalitionen legen Novelle zum Waldgesetz vor

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will dafür Sorge tragen, dass Bannwald künftig wieder richtig geschützt wird. DIE GRÜNEN haben daher gemeinsam mit der CDU einen Entwurf zur Novellierung des Hessischen Waldgesetzes vorgelegt. „Diese Änderung ist notwendig, weil sich in der Vergangenheit der Schutzstatus von Bannwald nicht als wirksames Instrument erwiesen hat. Künftig soll der Bannwald seinen Namen wieder verdienen und einen wirklichen Schutz genießen“, so Martina Feldmayer, waldpolitische Sprecherin der GRÜNEN.

„Der bessere Bannwaldschutz ist nicht nur ein Gewinn im Sinne einer nachhaltigen Waldpolitik, er stärkt den Naturschutz insgesamt. Der Wald erfüllt wichtige Funktionen: Er ist Schadstofffilter, Wasserspeicher, Lärmschutz und Lebensraum für Tiere und Pflanzen und Erholungsgebiet für die Menschen.“ Sollte in seltenen Ausnahmen Bannwald doch einmal gerodet werden müssen, soll zusätzlich zur Aufforstung in der Nähe bestehender Wald als neuer Bannwald ausgewiesen werden. Dazu Feldmayer: „Das ist ein wichtiger und deutlicher Fortschritt, da ein bestehender Wald die wichtigen Funktionen wie Luftreinhaltung und Klimaschutz besser erfüllen kann als ein Wald, der erst angepflanzt wurde und noch im Heranwachsen ist. So haben wir eine echte Kompensation.“

Seit 2004 wurden in Hessen circa 423 Hektar Bannwald gerodet. Dies geschah unter anderem für den erneuten Flughafenausbau, aber auch für andere Vorhaben wie eine Tank- und Rastanlage oder eine Kita-Erweiterung und aktuell für den Kiesabbau am Langener Waldsee. „Es konnte für fast alles Bannwald gerodet werden. Mit der Novelle des Waldgesetzes sorgen wir dafür, dass die Hürden künftig extrem hoch sein werden, wenn Bannwald tatsächlich gerodet werden soll.“

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