Neuauflage des Waldgesetzes
Zukunft der hessischen Holzvermarktung erfolgreich gestalten
Die GRÜNEN im Landtag reagieren mit ihrem Gesetzentwurf zur Neuauflage des Waldgesetzes auf den Regelungsbedarfs im Bereich der Holzvermarktung. „Die kartellrechtlichen Vorgaben verlangen, dass Holz aus kommunalen und privaten Wäldern im wesentlichen nicht mehr durch Hessen-Forst vermarktet werden darf. Für die hessischen privaten und kommunalen Waldbesitzer ist deshalb eine zeitnahe, rechtssichere und transparente, wirtschaftspolitisch und sozialpolitisch erforderliche Lösung notwendig“, erklärt Frank Diefenbach, Sprecher für Wald und ländlichen Raum der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. „Die Landesregierung hat die Aufgabe, diesen Wandel verantwortungsvoll zu gestalten, damit der neu geschaffene Wettbewerb allen Beteiligten nutzt. Die von dem trockenen Sommer 2018 und von Sturmschäden betroffenen privaten und kommunalen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer müssen deshalb beim Aufbau eigenständiger und marktfähiger Holzverkaufsorganisationen unterstützt werden.“
Für die GRÜNEN ist der eingebrachte Gesetzentwurf aus wirtschafts- und sozialpolitischer Sicht ein wichtiger Beitrag, um die Zukunft der hessischen Holzvermarktung erfolgreich zu gestalten. „Wir wollen, dass hessische Kommunen wettbewerbsfähig bleiben. Mit dem Gesetzentwurf befreien wir forstwirtschaftliche Dienstleistungen, die die neuen Holzvermarktungsorganisationen für ihre Mitglieder – also private und kommunale Waldbesitzer – erbringen, von den üblichen für den öffentlichen Dienst geltenden vergaberechtlichen Vorschriften. Außerdem schaffen wir rechtssichere Verhältnisse für die Holzvermarktung, da jetzt Zusammenschlüsse von privaten und kommunalen Waldbesitzern zu Holzvermarktungsorganisationen nicht unter dem Vorbehalt der Paragrafen 121 und 122 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) stehen, die der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen bisher enge Grenzen setzen“, erklärt Diefenbach. „Auch aus sozialpolitischer Perspektive ist der Entwurf ein wichtiger Beitrag. Die Neuregelung bindet die Holzvermarktungsorganisationen an die Tariftreue, trotz der in Paragraf 21a geplanten vergaberechtlichen Ausnahme. Das gilt sowohl für eigene Beschäftigte als auch für die Beschäftigten der Unternehmen, die von Holzvermarktungsorganisationen beauftragt werden.“
„Die Waldbesitzer durchlaufen derzeit durchaus schwierige Zeiten, die zu großen Teilen der Klimakatastrophe geschuldet sind, weshalb wir unser Engagement gegen die Erderhitzung konsequent weitergehen müssen. Ich gehe davon aus, dass wir uns in der nächsten Zeit auch noch intensiv über die ökologischen und umweltpolitischen Grundlagen der Waldbewirtschaftung auseinandersetzen werden und freue mich schon auf diese anstehenden Debatten.“