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02.09.2020

Gesetz über die unabhängige Bürger- und Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten des Landes Hessen - 1. Lesung

Beauftragte*r stärkt Vertrauen in die Polizei
Unabhängige Stelle beim Landtag hilft unbürokratisch und schnell

Hessen bekommt als viertes Bundesland einen Bürger- und Polizeibeauftragten. Er oder sie soll Anwalt der Bürger, Moderator bei Konflikten oder Lotse durch die Behörden sein: Der oder die unabhängige Bürger- und Polizeibeauftragte soll einerseits den Hess*innen niedrigschwellig bei Problemen rund um staatliche Einrichtungen helfen, andererseits Polizeibeamt*innen auch bei innerdienstlichen Schwierigkeiten zur Seite stehen. Jürgen Frömmrich, Parlamentarischer Geschäftsführer der GRÜNEN Landtagsfraktion heute bei der Einbringung des Gesetzentwurfes im Plenum: „Bestenfalls tritt der Bürgerbeauftragte bereits in Erscheinung, bevor sich ein handfester Konflikt anbahnt und versucht als Obfrau oder Obmann im Vorfeld zu vermitteln. Wir wollen damit das Vertrauen der Bürger*innen in die demokratischen Einrichtungen und Institutionen des Landes stärken und für noch mehr Transparenz sorgen.“

Der oder die Beauftragte tritt nicht in Konkurrenz zum Petitionsrecht und dem Petitionsverfahren des Landtags auf, er oder sie ergänzen das bestehende Angebot. „Bei vielen Problemen genügt manchmal schon ein schneller Anruf, um das Problem aus der Welt zu schaffen, bevor es sich zum Rechtsstreit ausweitet. Damit wird unsere Idee eines aktiven Bürgerdialogs weiter ausgebaut.“ Um die Unabhängigkeit zu wahren, ist die neue Stelle beim Landtag angesiedelt, die oder der Inhaber wird vom Landtag gewählt und es wird einen jährlichen schriftlichen Tätigkeitsbericht geben. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich jederzeit an den oder die Beauftragte wenden, ohne dadurch Nachteile zu erhalten oder Kosten zu haben.

Die Stelle eines Polizeibeauftragten zeigt auch, dass Beschwerden oder Kritik konsequent nachgegangen wird. „Die große Mehrheit der Polizeibeamt*innen leistet jeden Tag hervorragende Arbeit. Aber wir haben in den vergangenen Wochen auch von illegalen Computerabfragen und widerlichen Drohmails erfahren. Fehlverhalten von Polizisten bei Einsätzen wie in Sachsenhausen schadet ebenfalls der hessischen Polizei. Wir schützen die Beamt*innen, die ihre Arbeit engagiert und rechtskonform leisten, indem wir Vorfälle, Kritik und Vorgänge lückenlos aufklären. Eine Polizei, die Kritikfähigkeit und damit Transparenz beweist, genießt weiterhin die notwendige Glaubwürdigkeit für die wichtige Arbeit, im Dienst der Bürger*innen.“

Hessen ist nach Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein das vierte Bundesland, das eine derartige Stelle einrichtet. Besetz werden soll sie wenn möglich noch Ende des Jahres.

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