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05.07.2023

Gesetz über die Führung eines Lobbyregisters im Hessischen Landtag (Lobbyregistergesetz)

Wir schaffen mit dem vorliegenden Gesetz für ein Lobbyregister beim Hessischen Landtag Offenheit und Transparenz darüber, wer Einfluss auf die Gesetzgebung des Landes nimmt oder wer sich an den Gesetzgebungsprozessen beteiligt – ohne dabei zu viel Bürokratie aufzubauen. Wer Interessen gegenüber dem Landtag, seinen Organen, Mitgliedern oder Fraktionen oder der Landesregierung vertritt, muss dies durch Eintragung in das Register angeben. Denn Interessenvertretung ist per se nicht verwerflich. Politikerinnen und Politiker greifen an vielen Punkten auf Kompetenzen und Expertise von Expertinnen und Experten zurück oder laden Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, Institutionen oder Interessengruppen zu Gesprächen oder Anhörungen ein – wichtig ist eben nur die entsprechende Transparenz.

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