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15.12.2015

Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (DRÄndG) - 2. Lesung

Dienstrechtsänderungsgesetz: Zahlreiche Verbesserungen für Hessens Beamte

Aus Sicht der GRÜNEN Landtag bringt das am Dienstag verabschiedete Dienstrechtsänderungsgesetz den hessischen Beamtinnen und Beamten zahlreiche Vorteile. „Der von CDU und GRÜNEN eingebrachte Entwurf modernisiert das Dienstrecht deutlich im Sinne der Beschäftigten im Landesdienst“, erklärt Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN. „Deshalb hat der DGB es auch unterstützt und SPD und Linke aufgefordert, ihm zuzustimmen. Wir wundern uns, dass diese Zustimmung heute ausgeblieben ist, lassen uns davon aber nicht beirren.“

Dank des am Dienstag verabschiedeten Gesetzes werde die Zulage für Nacht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit („Dienst zu ungünstigen Zeiten“) deutlich angehoben, um den Belastungen der Beamten angemessen Rechnung zu tragen. Außerdem würde künftig jede einzelne Überstunde der Polizistinnen und Polizisten berücksichtigt. Dazu Frömmrich: „Bisher mussten sie bis zu fünf Stunden pro Monat ohne Ausgleich leisten. Außerdem schaffen wir weitergehende Möglichkeiten, damit Überstunden finanziell vergütet werden können. Durch längere Beihilfeansprüche bei Geburt von mehreren Kindern oder der Pflege von Angehörigen verbessern wir die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.“ Außerdem kann die Landesregierung künftig Schmerzensgeldansprüche von Polizistinnen und Polizisten auf Antrag übernehmen. „Wir lassen diejenigen, die sich für unsere Sicherheit einsetzen, nicht im Regen stehen.“

Besonders erfreulich sei die Weiterentwicklung des Personalvertretungsrechts, die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Landesbeschäftigten stärke. „Künftig werden Praktikanten, die ein tarifvertraglich geregeltes Praktikum ableisten, den Personalrat mit wählen können. Zudem wird der generelle Ausschluss von ‚geringfügig Beschäftigten‘ aufgehoben. Auch die ständigen freien Mitarbeiter des HR ohne Bestandsschutz gelten hier bald als Beschäftigte und werden wählen können. Außerdem wird es mehr Freistellungen für den Hauptpersonalrat der Polizei und den Gesamtpersonalrat des Landesbetriebs Hessen-Forst geben. Sie werden mehr Zeit haben, um die Interessen der Beschäftigten erfolgreich zu vertreten. Und schließlich wird das Land künftig auch die durch die Tätigkeit der Schulpersonalräte entstehenden Kosten tragen“, so Frömmrich.

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