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14.04.2011

Ergebnisse des „Runden Tisches Heimerziehung“ umsetzen

Ergebnisse des Runden Tisches Heimerziehung umsetzen

„Der Landtag hat sich bereits mehrfach mit der Situation der ehemaligen Heimkinder in der frühen Bundesrepublik der 50er und 60er Jahre des letzten Jahrhunderts beschäftigt, vor allem mit einer ganztägigen Anhörung mit Fachleuten und vor allem mit betroffenen ehemaligen Heimkindern im Oktober 2009. Die teilweise erschütternden Berichte der Betroffenen haben uns alle aufgewühlt und angerührt. Sie flossen ein in den Entschließungsantrag, der am 24. März 2010 vom Landtag einstimmig angenommen wurde. Hierin hat sich der Landtag als Vertreter des hessischen Volkes bei den Betroffenen entschuldigt für das erlittene Unrecht.“ Hieran erinnert in der heutigen Landtagsdebatte der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens.

„Inzwischen hat der Runde Tisch in Berlin seine Vorschläge unterbreitet, die wir in Hessen unterstützen sollten“ so der Abgeordnete weiter. „Der Runde Tisch hat vorgeschlagen, regionale Anlauf- und Beratungsstellen für die Betroffenen zu schaffen, in denen diese Unterstützung bei der individuellen Aufarbeitung erhalten können. Die Anlaufstellen sollen eine niedrigschwellige Erreichbarkeit gewährleisten, partizipativ und aktivierend tätig sein und zielgruppenspezifisch ausgerichtet sein. Sie sollen für die Betroffenen eine Lotsenfunktion z.B. in Sachen Akteneinsicht oder Geltendmachung von Ansprüchen erfüllen. Wir halten das für sinnvoll und sind daher der Auffassung, dass eine solche Einrichtung auch in Hessen entstehen sollte, die sich dann wiederum an der vorgesehenen bundesweiten Vernetzung beteiligen sollte“ so Jürgens.

„Der Runde Tisch hat weiterhin vorgeschlagenen, einen Entschädigungsfond für die Betroffenen einzurichten. Insgesamt wurde ein Fond in Höhe von 120 Millionen Euro vorgeschlagen, von denen 20 Millionen für einen „Rentenersatzfond“ und 100 Millionen für Folgeschäden der Heimerziehung zur Verfügung stehen sollten. Getragen werden soll dieser Fond jeweils zu einem Drittel vom Bund, von den Ländern und Kommunen sowie von den Kirchen, deren Wohlfahrtsverbänden und Ordensgemeinschaften. Der Anteil Länder und Kommunen würde also 40 Millionen Euro betragen. Nach dem Königsteiner Schlüssel würden davon auf Hessen 7,2 Prozent, also 2,88 Millionen Euro entfallen. Das ist viel Geld, sollte aus unserer Sicht aber aufgebracht werden, um den Menschen ein Stückchen mehr Gerechtigkeit gewähren zu können. Wir sollten auch in Hessen den betroffenen Menschen das Mindestmaß an Genugtuung und Wiedergutmachung verschaffen können, auf das sie aus meiner Sicht einen Anspruch haben.“