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20.02.2013

Entwurf zum Hessischen Kinderförderungsgesetz zurücknehmen

Kritik an Kinderförderungsgesetz – GRÜNE fordern KiföG zurückziehen

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag unterstützt die heutige Kritik der Liga der freien Wohlfahrtspflege am geplanten Hessischen Kinderförderungsgesetz (KiföG). Aus Sicht der GRÜNEN gibt das neue KiföG keine Antworten auf die Herausforderungen an eine für Kinder und Eltern verlässliche und gute Kinderbetreuungspolitik. „Weder wird die Zukunftsaufgabe der Sicherstellung der Grundschulkinderbetreuung noch die Inklusion von behinderten Kindern in Kindertagesstätten angemessen geregelt. Der Gesetzentwurf ist der Ausdruck einer verbrauchten und erschöpften Landesregierung, die kein Konzept und keine Ziele in der frühkindlichen Bildung hat“, so Marcus Bocklet, sozialpolitischer Sprecher seiner Fraktion.

Die im Gesetzentwurf bislang verankerten Vorgaben ließen befürchten, dass sich die bisherigen Qualitätsstandards der Kinderbetreuung deutlich verschlechtern. „Deshalb fordern wir als Landtagsfraktion der GRÜNEN diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen!“ Den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung werden die GRÜNEN ablehnen und sich in den anstehenden Beratungen entsprechend positionieren.

Aus Sicht der GRÜNEN sind noch weitere Kritikpunkte anzumerken, die zu einer Absenkung der Qualitätsstandards führen können:

Die Zulassung von 20 Prozent fachfremden Personal:

„Der Fachkräftemangel war seit Jahren absehbar, wir GRÜNE haben schon vor drei Jahren in ein ‘Aktionsprogramm Erziehermangel bekämpfen‘ vorgelegt. Die Erzieherinnen und Erzieher empfinden diese Lösung als mangelnde Wertschätzung ihrer Arbeit und Entprofessionalisierung der frühkindlichen Bildung“, so Bocklet.

Die mögliche Erweiterung der Gruppengröße bei U3-Kindern :

DIE GRÜNEN halten die nun mögliche Anhebung auf 15 Kindern pro Gruppe bei unter Drei-Jährigen für pädagogisch unverantwortlich. „Insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bindungsforschung, nach denen kleine Kinder für eine gute Betreuungssituation eine feste Bindung und feste Bezugspunkte brauchen, lehnen wir die geplante Neuregelung ab.“

Konzept für den ländlichen Raum:

Es darf nicht sein, dass durch eine neue Finanzierungssystematik im ländlichen Raum notwendige, soziale Infrastruktur zerstört wird. Deswegen brauchen wir ein Konzept, wie ein gutes frühkindliches Bildungs- und Betreuungsangebot auch im ländlichen Raum aufrechterhalten werden kann; dazu bedarf es sicherlich auch neuer, kreativer Lösungen; ausreichende Antworten gibt der Gesetzentwurf jedenfalls nicht.

Was jetzt zu tun ist:

Die Landesregierung muss diesen Gesetzentwurf zurückziehen, sich mit allen Akteuren der frühkindlichen Bildung an einen Tisch setzen und über notwendige Prioritäten in der Betreuungspolitik einen Konsens erzielen.

Die Zukunftsfrage Grundschulkinderbetreuung muss mit einem Landesprogramm beantwortet werden.
Die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention muss im KiföG konkret verankert werden.

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